Steuer und Recht

Erbschaft mit vielen Tücken

Eine frühzeitige rechtsanwaltliche Beratung kann sowohl den Erben als auch dem Pflichtteilsberechtigten viel Geld und Ärger sparen. AdobeStock #6618275
Eine frühzeitige rechtsanwaltliche Beratung kann sowohl den Erben als auch dem Pflichtteilsberechtigten viel Geld und Ärger sparen. | Foto: Gina Sanders/stock.adobe.com2025/04/A_HHZ605341.jpg

Die Rechtanwälte Carolin Rogoz und Matthias Gerstner der Kanzlei Stenz & Rogoz sind seit 2015 in Hersbruck gemeinsam tätig. Erbrechtliche Fallgestaltungen, insbesondere Pflichtteilsrecht und Erbscheinsverfahren, sind einer der Schwerpunkte ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie empfehlen Erben und Pflichtteilsberechtigten, sich frühzeitig um eine rechtsanwaltliche Beratung zu kümmern. Erben und (enterbte) Pflichtteilsberechtigte – das ist seit jeher eine Konstellation mit vielen Tücken. Zwar hat ein Pflichtteilsberechtigter gegenüber den Erben „nur“ einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages – mit Ausnahme, er bekommt Gegenstände aus der Erbschaft im Wege eines Vermächtnisses. Um diesen Betrag jedoch beziffern zu können, stehen ihm weitreichende Auskunftsansprüche gegenüber der Erbengemeinschaft zur Verfügung. So kann er beispielsweise die Vorlage eines einfachen oder gar notariellen Nachlassverzeichnisses verlangen. Grundstücke und Pkws, aber auch Kunstwerke oder Münzsammlungen müssen auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten von einem ausgewiesenen Experten bewertet werden. Die nicht unerheblichen Kosten hierfür schmälern den Nachlass.

Dringender Handlungsbedarf für die Erben

Sehen sich die Erben einem solchen Auskunftsanspruch ausgesetzt, besteht dringender Handlungsbedarf: Reagieren die Erben nicht innerhalb der gesetzten Frist, sieht man sich vor Gericht wieder. Und das kann schnell teuer werden. Hinzu kommt, dass der – nach der erteilten Auskunft – bezifferte Pflichtteilsanspruch bereits ab dem Auskunftsantrag mit fünf Prozent pro Jahr verzinst wird.

Vorteile einer frühen anwaltlichen Beratung

Eine frühzeitige rechtsanwaltliche Beratung kann sowohl den Erben als auch dem Pflichtteilsberechtigten viel Geld und Ärger sparen: Der Rechtsanwalt ermittelt zunächst die konkrete Pflichtteilsquote und kann damit klären, welche Beträge dem Pflichtteilsberechtigten mindestens zustehen. Über den Wert der Immobilien im Nachlass kann zwischen den Erben und dem Pflichtteilsberechtigten mit Hilfe der anwaltlichen Expertise ein Konsens gefunden werden, ohne ein langwieriges und teures Sachverständigengutachten in Auftrag geben zu müssen. Ziel jeder anwaltlichen Beratung ist es, Kosten zu vermeiden und den Rechtsfrieden zwischen den Verbliebenen herzustellen. Carolin Rogoz

Fachanwaltstitel für besondere Kenntnisse und Erfahrungen

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat Rechtsanwältin Susanne Stich von der Kanzlei Pemsel und Kollegen aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen.

Zu den besonderen theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen gehören unter anderem die Rechtsbereiche Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer-, Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht sowie der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und dem internationalen Privatrecht im Familienrecht und das familienrechtliche Kosten- und Verfahrensrecht. Pemsel Rechtsanwälte

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