Recht und Steuer

Für geordnete Nachlassregelung: Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung – Ein unterschätztes Instrument für geordnete Nachlassregelung | Foto: Dr. Endress & Partner2025/02/Foto-Dr.-Endress-Partner-scaled.jpg

NÜRNBERGER LAND – Das Thema Testamentsvollstreckung ist in der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbekannt und wird oft mit Vorbehalten oder Unsicherheiten betrachtet. Dabei handelt es sich um ein äußerst wertvolles Werkzeug, um den Nachlass eines Verstorbenen effektiv und konfliktfrei zu regeln und auf die Erben zu übertragen.

Was ist eine Testamentsvollstreckung?

Die Testamentsvollstreckung bezeichnet die Umsetzung des letzten Willens eines Verstorbenen durch eine vom Erblasser benannte Person – den Testamentsvollstrecker. Dieses Amt kann jede Person übernehmen, die im Testament entsprechend benannt wurde. Eine spezielle Ausbildung ist hierfür nicht erforderlich, jedoch sind juristische Kenntnisse, etwa bei der Erfüllung von Vermächtnissen, bei der Durchführung von Anrechnungs- und Ausgleichungsbestimmung, sowie der Teilungsanordnung, von Vorteil. Zudem gehört zum Aufgabenkreis des Testamentsvollstreckers auch die Abgabe von Steuererklärungen.

Warum ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?

Besonders in komplizierten familiären Konstellationen wie kinderlosen Ehen, Patchworkfamilien oder verstreut lebenden Erben sorgt ein Testamentsvollstrecker nach dem Erbfall für Klarheit und reibungslose Abläufe. Er übernimmt die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten, Vermögenswerte zu sichern und diese entsprechend dem Willen des Verstorbenen an die Erben zu übertragen. Dies ist besonders hilfreich, wenn mehrere Erben uneinig sind oder wenn Immobilien verkauft werden müssen, während die Erben im Ausland leben.

Vorteile für Erblasser und Erben

  • Unabhängigkeit und Neutralität: Der Testamentsvollstrecker agiert als unbefangene Person und verhindert Streitigkeiten zwischen den Erben.
  • Effizienz: Er beschleunigt die Nachlassabwicklung, da er den gesamten Prozess koordiniert und Streitigkeiten minimiert.
  • Sicherheit: Erben können sicher sein, dass der Nachlass im Sinne des Verstorbenen verwaltet wird. Der Testamentsvollstrecker hat gesetzlich festgelegte Pflichten zur Rechenschaft und Auskunft.

Stolperfallen und Missverständnisse

Viele Menschen wissen nicht, dass die Anordnung der Testamentsvollstreckung aktiv im Testament erfolgen muss. Es reicht nicht aus, ein Testament zu verfassen; es muss klar definiert werden, wer als Testamentsvollstrecker fungieren soll. Andernfalls übernimmt niemand automatisch diese Rolle, was zu langwierigen und kostenintensiven Streitigkeiten unter Erben bei der Erbauseinandersetzung führen kann.

Ein weiterer Punkt ist die Angst, dass ein Testamentsvollstrecker zum eigenen Vorteil handeln könnte. Hierzu sei gesagt, dass diese Befürchtung unbegründet ist, weil das Gesetz den Testamentsvollstrecker in seiner Tätigkeit klar regelt: Er darf das Vermögen nicht nach Belieben verwalten und ist bei Fehlern schadensersatzpflichtig.

Wachsende Nachfrage und Professionalisierung

In der Gesellschaft wächst das Bedürfnis nach Testamentsvollstreckern, da viele Erblasser die Vorteile erkennen. Für Interessierte gibt es mittlerweile Zertifizierungen, die eine fundierte Vorbereitung auf dieses Amt ermöglichen. Dies schafft Vertrauen bei den Erben und trägt zur Professionalisierung bei.

Fazit: Vorsorge trifft Verantwortung

Die Testamentsvollstreckung ist ein starkes Instrument, um Streit und juristische Hürden in der Nachlassregelung zu vermeiden. Sie bietet Sicherheit und Klarheit für Erben und stellt sicher, dass der Wille des Verstorbenen umgesetzt wird. Daher ist es wichtig, sich über dieses Thema zu informieren und sich frühzeitig mit der Frage zu beschäftigen, wie der Nachlass geregelt werden soll.

Leserinnen und Leser sind eingeladen, sich weitergehend zu informieren und ihre Vorsorge mit einem professionell erstellten Testament und der Ernennung eines Testamentsvollstreckers zu stärken. Denn ein geordneter Nachlass ist ein letzter Akt der Fürsorge für die Hinterbliebenen.

Text: DB/Dr. Endres & Partner

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