SCHWARZENBRUCK – Das Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrtechnik (IGB) hat im Auftrag der Gemeinde ein Fahrzeug- und Gerätekonzept für die Feuerwehren erstellt. Der Projektbericht liegt jetzt vor.
Demnach sind die Wehren im Schwarzenbrucker Gemeindegebiet gut ausgestattet.
Die Feuerwehr Schwarzenbruck sollte laut IGB Gutachten mit einem Mehrzweckfahrzeug, einem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) 20/16 und einem Löschfahrzeug (LF) 10/6 ausgestattet sein.
„Bedarfsnotwenig“ ist in Rummelsberg ein LF 10/6 und eine Drehleiter. IGB empfiehlt, das Mehrzweckfahrzeug der Feuerwehr Rummelsberg weiterhin vorzuhalten, auch wenn es „nicht bedarfsnotwendig“ sei.
Statt des bedarfsnotwendigen LF 10/6 empfiehlt IGB das größere Löschfahrzeug LF 20/16. Das heißt für Rummelsberg, dass hier künftig drei Feuerwehrfahrzeuge am Standort bleiben.
Bei der Feuerwehr Altenthann sollte laut IGB ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W einsatzbereit sein. Derzeit ist dort ein LF 8/6 vorhanden und erfüllt die Mindestanforderungen. Für die Feuerwehr Lindelburg wird ein TSF angeschafft. Zur Alarmsicherung ist eine gemeinsame Alarmierung mit dem Fahrzeug der Pfeifferhütter Wehr nötig.
In Pfeifferhütte schließlich gibt es ein TSF-W.
Im Gemeinderat entspann sich anschließend eine Diskussion um die von Jürgen Hopf(CSU) aufgeworfene Frage, ob Kreisbrandrat Norbert Thiel den IGB-Projektbericht abschließend hätte bewerten sollen.
„Ich halte es für hemdsärmelig, ohne den Kreisbrandrat über dieses Konzept abzustimmen“, so Hopf. Werner Ecker (SPD) hielt dem entgegen, dass IGB doch immer mit Thiel in Kontakt gewesen sei und weitestgehend Einigkeit erzielt habe. Lediglich bei der Zahl der für Schwarzenbruck erforderlichen Rettungsscheren war man verschiedener Meinung. Thiel geht von zwei Scheren für das Schwarzenbrucker Gemeindegebiet aus, IGB sagt: eine reicht. Derzeit gibt es freilich drei Rettungsspreizer bei den Wehren der Gemeinde Schwarzenbruck, zwei davon sind allerdings technisch nicht auf dem neuesten Stand.
Das IGB-Gutachten sei doch neutral erstellt worden, warf Manfred Neugebauer (SPD) ein. Und der geschäftsleitende Beamte Richard Pfeiffer ergänzte, dass der Kreisbrandrat lediglich Empfehlungen abgeben kann, entschieden wird im Gemeinderat.
Am Ende beschloss die Schwarzenbrucker Bürgervertreter gegen die Stimmen von Jürgen Hopf, Hans Peter Walter und Andrea Kraitmeier-Kallert, das IGB-Konzept für zukünftige Feuerwehr-Planungen zu Grunde zu legen. A.B.