Soforthilfeprogramm

Finanzielle Soforthilfen für Betroffene der Unwetter – auch im Landkreis

Symbolfoto Hochwasser
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NÜRNBERGER LAND – Die Unwetter des Wochenendes haben schwere Schäden hinterlassen. Bayern hat daraufhin ein Soforthilfeprogramm aufgelegt und den „Härtefonds zur Gewährung finanzieller Hilfen bei Notständen durch Elementarereignisse“ aktiviert. Es können drei Hilfen beantragt werden.

Erstens die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“. Diese können private Haushalte beantragen, unabhängig davon, ob sie zur Miete oder im selbst genutzten Eigentum wohnen.

Zweitens die Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“, die dafür gedacht ist, dass Gebäude, die durch das Hochwasser Ölschäden erlitten haben, schnellstmöglich wieder bewohnbar werden.

Drittens dient der Härtefonds der finanziellen Unterstützung von Betroffenen der Instandsetzung oder dem Ersatz von privaten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen; der Reparatur oder Wiederbeschaffung beschädigten oder zerstörten Hausrats in diesen Gebäuden; der Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit von Unternehmen oder von Angehörigen Freier Berufe und der Instandsetzung oder dem Ersatz von Vermögenswerten von Vereinen, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder sozialen Einrichtungen.

Info: Wer wegen der Unwetter im Ende Mai/ Anfang Juni 2024 Hilfen aus dem Härtefonds beantragen will, muss die Anträge spätestens zum 31. Oktober 2024 einreichen. Weitere Infos und die Antragsformulare finden sich unter www.nuernberger-land.de/soforthilfen-unwetter. 

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