Antrag für Eigenverwaltungsverfahren

Psorisol Hautklinik: finanzielle Probleme trotz schwarzer Zahlen

Die Psorisol Hautklinik schreibt eigentlich schwarze Zahlen.
Die Psorisol Hautklinik schreibt eigentlich schwarze Zahlen. | Foto: J. Ruppert/Archiv2024/01/Psorisol.jpeg

HERSBRUCK – Für das Eigenverwaltungsverfahren hat die Geschäftsführung der Psorisol Hautklinik beim Amtsgericht Nürnberg einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht zugestimmt hat. Das Unternehmen braucht es laut Pressemeldung, um sich neu aufzustellen und die Finanzierung neu zu ordnen. Die Das Haus erwirtschaftet zwar operativ schwarze Zahlen. Allerdings muss die Gesellschaft für Schulden anderer Unternehmen im Unternehmensverbund geradestehen, dem sie angehört.

„Die Eigenverwaltung hat keine Auswirkungen auf den Klinikbetrieb“, betonte Geschäftsführerin Prof. Dr. med. Christina Rogalski. „Die Behandlung unserer Patientinnen und Patienten geht in vollem Umfang weiter, sämtliche medizinischen und therapeutischen Leistungen werden ganz normal weiterhin erbracht.“ Die Löhne und Gehälter der rund 150 Beschäftigten sind gesichert, zudem ist der Geschäftsbetrieb für mindestens neun Monate durchfinanziert. Diese Zeit will die Klinik nutzen, um mit den Instrumenten der Eigenverwaltung ihre Finanzierung neu aufzustellen. „Wir sind nicht zahlungsunfähig“, stellte Rogalski klar.

Im Gegensatz zu vielen anderen Kliniken erwirtschaftet die Hautklinik ein ausgeglichenes Ergebnis. Die Gründe für das Eigenverwaltungsverfahren hängen daher nicht mit der wirtschaftlichen Situation der Klinik, sondern mit deren Finanzierungsstruktur zusammen: Seit der Übernahme durch die Dentabene GmbH 2019 fungiert die Psorisol als Trägergesellschaft für zwei zahnmedizinische Versorgungszentren in Berlin. Diese beiden Einrichtungen hatten im August 2023 Insolvenz anmelden müssen. Weil die Finanzierung aller drei Gesellschaften gemeinsam geregelt ist, haftet Psorisol für deren Verbindlichkeiten. Die damit verbundenen Ansprüche hat das finanzierende Kreditinstitut jetzt geltend gemacht.

Als Lösungsmöglichkeit kommen sowohl ein Insolvenzplan in Betracht, also eine Art Vergleich mit den Gläubigern, als auch eine Investorenlösung. Auf was es hinauslaufen wird, wird sich in den nächsten Monaten herauskristallisieren.

Für die Phase der Eigenverwaltung wird die Geschäftsführung vom erfahrenen Restrukturierungsexperten Martin Schoebe von der Beratungsgesellschaft Greenmarck Restructuring Solutions als Generalbevollmächtigter unterstützt. Bei einem Eigenverwaltungsverfahren setzt das zuständige Amtsgericht einen sogenannten vorläufigen Sachwalter ein. Dieser überwacht – ähnlich wie ein Aufsichtsrat – das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Als vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Dominik Schmitt von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen bestellt.

Nichts Neues verpassen! - Newsletter abonnieren