NÜRNBERGER LAND – Dass man beim Onlinekauf vorsichtig sein sollte, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Professionell gestaltete Fakeshops, die Markenware zu auffällig günstigen Preisen anbieten und nach der Bezahlung nie liefern, gehören mittlerweile fast schon zum Alltag. Dank künstlicher Intelligenz sind viele dieser Seiten selbst für erfahrene Nutzer oft nur schwer als Betrug zu erkennen.
Doch nicht nur Fakeshops bergen Risiken. Auch Software kann Verbraucher teuer zu stehen kommen – selbst dann, wenn geliefert wird. Darauf weist Rechtsanwalt Thomas Kolb von der Kanzlei Kolb, Loichinger und Dr. Hierl hin. Der Jurist berichtet von einem Fall aus seiner Praxis, bei dem ein Mandant im Internet eine Software zur Fahrzeugdiagnose bei einem seriös auftretenden Anbieter erworben hatte. Die Überraschung folgte einige Zeit später per Post: Eine Anwaltskanzlei forderte den Käufer unter Androhung gerichtlicher Hilfe dazu auf, die Software nicht weiter zu verwenden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz zu leisten. Zusätzlich standen Abmahngebühren im Raum.
Experten aus der Umgebung:
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Braun und Partner
Kolb, Loichinger und Dr. Hierl
Wenn die günstige Software zur Falle wird
Der Grund: Beim gelieferten Programm handelte es sich um eine sogenannte „gecrackte“ Version, also um illegal vervielfältigte und manipulierte Software. „Juristisch lag hier eine Urheberrechtsverletzung vor“, erklärt Thomas Kolb. „Für meinen Mandanten war dies allerdings nicht ohne weiteres erkennbar.“ Dennoch blieb der Fall für den Mandanten nicht ohne Folgen. Trotz anwaltlicher Stellungnahme verfolgt die Gegenseite ihre Ansprüche weiter, sodass inzwischen sogar ein gerichtliches Verfahren im Raum steht. Neben den Kosten für die vermeintlich günstige Software drohen damit zusätzliche Anwalts- und Verfahrenskosten.
Abmahnung nicht vorschnell unterschreiben
Was rät der Rechtsanwalt Verbrauchern, um sich vor solchen Situationen zu schützen?
„Das Wichtigste ist ein gesundes Misstrauen“, so Kolb. Besonders bei hochpreisiger Software oder begehrten Produkten sollten Käufer genau hinsehen. Auffällig niedrige Preise, unbekannte Anbieter oder ein fehlendes Impressum seien Warnsignale, die man ernst nehmen sollte. „Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, sollte man im Zweifel lieber die Finger davon lassen.“
Und was tun, wenn bereits eine Abmahnung im Briefkasten liegt? Für Thomas Kolb gibt es darauf eine klare Antwort: „Man sollte ein solches Schreiben keinesfalls ignorieren – aber ebenso wenig vorschnell unterschreiben oder bezahlen.“ Gerade strafbewehrte Unterlassungserklärungen könnten weitreichende Folgen haben und sich später als kostspieliger Fehler erweisen. Anwaltlicher Rat sei deshalb in solchen Fällen der wichtigste Schritt, um die Situation richtig einschätzen und unnötige Risiken vermeiden zu können.
Text: C. Janssen

Rechtsanwalt Thomas Kolb
Foto: Kanzlei Kolb, Loichinger, Dr. Hierl
