Debatte um Alt-Kennzeichen

Neben „LAU“ auch „HEB“ und „N“? Kroder sagt: Ja!

Wünschen sich viele Autofahrer zurück: Das Kennzeichen des Altlandkreises Hersbruck.
Wünschen sich viele Autofahrer zurück: Das Kennzeichen des Altlandkreises Hersbruck.2013/04/heb-kennzeichen.jpg

NÜRNBERGER LAND  – Nach Gesprächen zwischen den Fraktionssprechern des Kreistags und Landrat Armin Kroder sowie nach sorgfältiger Abwägung aller Belange steht fest: Das Staatliche Landratsamt Nürnberger Land beantragt die Wiedereinführung der Altkennzeichen „HEB“ und „N“ im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr bzw. beim Bundesministerium für Verkehr.

Die Einführung des Altkennzeichens „N“ für den früheren Landkreis Nürnberg hängt jedoch von der Entscheidung höherer Ebenen ab. Sie kann weder vom Kreistag Nürnberger Land noch vom Landrat oder der Kreisverwaltung durchgesetzt werden. „Ziel ist die Gleichbehandlung für alle. Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Altkennzeichen wollen wir nicht“, macht Landrat Armin Kroder seine Position erneut deutlich, die er seit Beginn der Diskussion vertreten hat. „Insgesamt wollen wir bei allem leidenschaftlichen Einsatz – in die eine oder andere Richtung – nicht übersehen, dass es deutlich Wichtigeres gibt.“
Den Zusammenhalt im Landkreis sieht Kroder durch die Wiedereinführung von „HEB“ und „N“ kaum beeinträchtig. Dies wäre gegebenenfalls anders zu beurteilen, wenn das bisherige Kennzeichen „NL“ oder „NLA“ gewesen wäre: „So kann, wer will, „HEB“ oder hoffentlich bald auch „N“ wählen oder beim bisherigen „LAU“ bleiben. Niemand ist gezwungen, sein bisheriges Kennzeichen zu ändern oder das gewohnte „LAU“ aufzugeben.“
Die neuen Wahlmöglichkeiten für die Bevölkerung hält Landrat Armin Kroder für gut und stellt die Frage: „Wenn man einer Gruppe eine kleine Freude machen kann, die dem Steuerzahler nichts kostet, warum sollte man das nicht tun? Zudem erhält unsere Bevölkerung damit lediglich die gleichen Möglichkeiten wie in vielen anderen Landkreisen – auch ein Aspekt der Gleichbehandlung.“
Das Landratsamt Nürnberger Land folgt damit dem bundes- und bayernweiten Trend zur Wiedereinführung von Altkennzeichen. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit eröffnet und die Debatte darüber angestoßen.

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