Junge Leute angeklagt

Was geschah wirklich? Party endet vor Hersbrucker Amtsgericht

HERSBRUCK – Drei junge Leute im Alter von 17, 24 und 28 Jahren haben sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Hersbruck verantworten müssen. Richterin Susanne Lederer hatte dabei alle Mühe herauszufinden, was in der Nacht vom 6. auf 7. März 2020 wirklich geschehen war.

Die Vorwürfe der Staatsanwältin sind kein Pappenstiel: Die Angeklagten sollen in besagter Nacht einen jungen Mann geschlagen und gegen den Kopf getreten haben. Als das Opfer schon abseits saß und sich vor Schmerzen den Kopf hielt, soll die 24-Jährige noch einmal zurückgegangen sein und ihm mehrmals mit dem Knie ins Gesicht gekickt haben. Die Folge: ein Schädelhirntrauma ersten Grades.

Über ihre Anwälte lassen die drei Angeklagten verlauten, dass sie vor dem Jugendschöffengericht aussagen wollen. Die 24-Jährige beginnt. Doch ihre Version der Nacht hört sich anders an, als die Anklageschrift. Der Cousin ihres Freundes habe in einem Jugendzentrum seinen 16. Geburtstag gefeiert. Ihr 28-jähriger Freund und sie seien als Aufpasser dabeigewesen, um auf den Alkoholkonsum der Jugendlichen zu achten und auch darauf, dass keine ungebetenen Gäste auf die Feier kommen.

Ungebetener Besuch

Am Abend seien dann plötzlich auf der Straße fünf Jungs aufgetaucht. Weil die nicht auf der Gästeliste standen, habe sie die Gruppe auch nicht aufs Grundstück lassen wollen. Wie sich herausstellte, hatte ein Mädchen, das auf der Feier war, die Jungs via Snapchat über die Party informiert. Es sei zu lauteren Diskussionen gekommen, weil die Jungs zunächst nicht gehen wollten.

Nach einiger Zeit hätten sie sich dann aber doch auf den Weg gemacht. Ein Mädchen von der Party – mittlerweile waren mehrere Gäste nach draußen gekommen – habe ihnen dann Schimpfwörter hinterhergerufen. „Hurensöhne“ soll gefallen sein. Daraufhin habe die Gruppe kehrtgemacht und sei zurückgekommen.

Sie habe sich schützend vor das Mädchen gestellt, erzählt die 24-Jährige. Einer der fünf Jungs habe ihr eine brennende Kippe ins Gesicht geschnippt. Auch eine Ohrfeige habe sie kassiert. Das wiederum habe nun ihren Freund auf den Plan gerufen. Der 28-Jährige sei dann von einem der Jungs attackiert worden. Beide hätten sich auf dem Boden gewälzt und geprügelt, erinnert sich die 24-Jährige. Sie habe versucht, die zwei zu trennen. Ohne Erfolg. Und so habe sie den Angreifer in die Seite getreten. „Ich wollte, dass er aufhört, meinen Freund zu schlagen“, sagt sie vor Gericht. Bei der Auseinandersetzung habe sie auch einen Tritt in den Bauch abbekommen.Von wem wisse sie nicht mehr.

Handy gegen Klamotten

Als die Schlägerei vorbei war, habe sie bemerkt, dass ihr Handy weg war. Sie habe sich daraufhin Jacke und Schuhe des Angreifers geschnappt, die der vor der Prügelei ausgezogen habe. Dann sei sie damit zu ihm gegangen und habe die Klamotten gegen ihr Handy eingetauscht. Ins Gesicht hätte sie ihn nicht getreten. Dann sei auch schon die Polizei gekommen.

Ihr Freund bestätigt diese Version. Ebenso der dritte Angeklagte, der damals seinen 16. Geburtstag feierte und in die Schlägerei, wie sich vor Gericht herausstellt, gar nicht wirklich involviert war. Nach der Party habe er zwar auf WhatsApp geschrieben, er habe „mit drauf gehau’n“. Das aber habe er nur gemacht, um sich vor seinen Freunden zu brüsten. „Das war dumm von mir“, gesteht der heute 17-Jährige.

Immer mehr Widersprüche

Richterin Lederer ruft den ersten Zeugen auf. Der 18-Jährige gehörte in der Nacht zu der fünfköpfigen Gruppe, die damals vor dem Jugendzentrum aufgetaucht war. Fünf bis sechs Personen hätten auf den Kopf seines Kollegen eingetreten, sagt er vor Gericht aus. Der „Erstschlag“ sei von der 24-Jährigen ausgegangen. Und ja, sie habe das Opfer mit dem Knie mehrmals ins Gesicht getreten. Doch je mehr Richterin, Staatsanwältin und die Verteidigeranwälte nachfragen, desto mehr verstrickt sich der 18-Jährige in Widersprüche.

Das Opfer, das zur Verhandlung ebenfalls als Zeuge geladen war, ist gleich gar nicht erschienen. Ein weiterer Zeuge aus der fünfköpfigen Gruppe ebenfalls nicht. Er hat sich allerdings entschuldigt, er sei krank. Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger beraten sich. Am Ende stellt das Gericht das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.

Nichts Neues verpassen! - Newsletter abonnieren