HERSBRUCK – Eine Altdorferin stand wegen Wohnungseinbruch und Diebstahl vor dem Hersbrucker Amtsgericht. Doch was sich in der Verhandlung vor Richter André Gläßl auftat, war ein Beziehungsdrama der besonderen Art.
Im Februar 2019 soll die Angeklagte in Altdorf über eine gekippte Terrassentür in eine Wohnung eingestiegen sein und dort Bargeld, Einkaufsgutscheine und den Zweitschlüssel für die Wohnung entwendet haben. So hält es die Staatsanwältin der Altdorferin vor. Die schweigt jedoch zu den Vorwürfen.
Ganz und gar nicht schweigt dagegen die erste Zeugin, die geschädigte Wohnungsmieterin. Sie sei früher mit der Angeklagten befreundet gewesen, erzählt sie. Dann sei sie mit deren Ex-Freund zusammengekommen. Die Angeklagte hätte sie daraufhin gestalkt, und als ihr Nachbar ihr damals erzählt habe, dass er eine schlanke Frau mit braunen Haaren über die Terrassentür in ihre Wohnung habe gehen sehen, sei ihr sofort klar gewesen, wer da bei ihr eingestiegen sei.
Lauter Widersprüche?
Der Verteidiger der Angeklagten gibt sich alle Mühe, die Unschuld seiner Mandantin zu beweisen. Er zitiert eine Handynachricht, die die Geschädigte der Angeklagten erst in diesem Sommer geschickt hat und die nur so vor Hass strotzt. Und dabei hatte sie doch gerade vor Gericht ausgesagt, seit dem Einbruch keinen Kontakt mehr zur Angeklagten zu haben. Außerdem hätte die Geschädigte am Tattag bei der Polizei ausgesagt, keine Wertgegenstände zu vermissen, dann seien auf einmal Bargeld und Einkaufsgutscheine im Gesamtwert von rund 800 Euro weg gewesen. Geld, das die Zeugin später von ihrer Versicherung erstattet bekam. Doch das Gericht zweifelt nicht an der Aussage der Geschädigten.
Dann stellt der Verteidiger die Verwertbarkeit der Aussage des Nachbarn bei der Polizei in Frage, der dort auf Bildern, die ihm vorgelegt worden waren, die Angeklagte als die wahrscheinlichste Täterin identifiziert hatte. Die Bilder hätten alle eine einheitliche Größe gehabt – bis auf das Foto seiner Mandantin.
Nachbar bleibt bei Aussage
Auch dieser Schachzug nützt wenig. Denn vor Gericht wiederholt der Nachbar als Zeuge, dass die Angeklagte „höchstwahrscheinlich“ die Frau sei, die er damals im Februar 2019 über die Terrasse in die Wohnung seiner Nachbarin habe gehen sehen.
Und auch Zeugin Nummer drei, bei der die Angeklagte zur Tatzeit wohnte und die den gestohlenen Zweitschlüssel in der gemeinsamen Wohnung entdeckte, kann der Verteidiger nicht ins Wanken bringen. Richter Gläßl erinnert daran, dass das Gesetz bei Wohnungseinbruchdiebstahl eine Mindeststrafe von einem Jahr vorsieht. Kein Pappenstiel. Der Verteidiger bittet um eine Unterbrechung. Er berät sich zunächst mit seiner Mandantin, dann mit Gericht und Staatsanwältin.
Doch ein Geständnis
Als die Verhandlung fortgesetzt wird, legt der Verteidiger im Namen seiner Mandantin, die weiterhin schweigt, ein Geständnis ab. Ja, sie sei in die Wohnung eingebrochen und ja, sie habe auch den Schlüssel und Bargeld entwendet. Die genaue Höhe aber könne sie nicht mehr sagen.
Nachdem die Angeklagte im Mai dieses Jahres bereits wegen Besitzes von Betäubungsmitteln vor Gericht stand, ist die Bildung einer Gesamtstrafe für beide Fälle möglich. Die Staatsanwältin fordert eine Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, sowie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit und eine Einziehung von 800 Euro. Der Verteidiger plädiert auf ein Jahr und ein Monat. Am Ende folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. „Ohne Geständnis wäre das Urteil noch deutlicher ausgefallen“, lässt Richter André Gläßl die Angeklagte wissen. Die schweigt.