NÜRNBERGER LAND — Weil er sich nackt auf die Terrasse einer Nachbarin gestellt und onaniert haben soll, hatte das Amtsgericht Hersbruck einen Gemeinderat aus dem Nürnberger Land zu einer Geldstrafe verurteilt (wir berichteten). Der 58-Jährige legte Berufung ein und stand gestern vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
Bei der ersten Verhandlung im August hatte das Amtsgericht Hersbruck der 41-jährigen Marion J. (alle Namen von der Redaktion geändert) ihre Version der Geschichte geglaubt und den angeklagten Eberhard T. zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Das wollte dieser nicht auf sich sitzen lassen und ging in Berufung. Gestern, am ersten Verhandlungstag, wehrte sich der Landwirt vehement gegen die Vorwürfe: „Die Frau lügt hinten und vorn“, sagte er vor der Berufungskammer.
Anfang August 2010 soll sich der Vorfall zugetragen haben. Marion J. habe mit einer Freundin telefoniert, als sie gegen halb ein Uhr nachts Geräusche auf ihrer Terrasse hörte, schilderte sie den Abend erneut vor dem Landgericht. Sie sei auf den Balkon gegangen, um nachzusehen, und habe den Nachbarn entdeckt, der in einem „Blaumann“ und in Gummistiefeln auf ihrer Terrasse stand und onanierte.
Unter Schock habe sie so lange geschrien, bis der Mann davonlief. „Dann habe ich meinen Sohn beruhigt, drei Beruhigungstabletten eingeworfen und einen Kelch Wein auf Ex geleert“, erzählte sie Richter Reinhold Weber.
Seitdem verfolge sie diese Tat. „Wenn ich das kranke Arschloch auf seinem Traktor durch den Ort fahren sehe, kriege ich Atemnot und Herzrasen“, sagte sie. Aus dem Haus sei sie inzwischen ausgezogen, drei Monate lang stand das Gebäude leer. Sogar eine Psychologin habe sie aufsuchen müssen. Ihr damaliger Lebensgefährte bestätigte, dass das Erlebte Marion J. noch heute beschäftige.
Warum sie den Vorfall nicht sofort gemeldet hätte, sondern erst am 11. September um drei Uhr nachts zur Altdorfer Polizei gefahren sei, wollte der Richter von Marion J. wissen. Es habe sich eben um einen Nachbarn gehandelt, man kennt sich im Dorf, versuchte diese zu erklären. Sie habe Angst gehabt, man könne ihr nicht glauben. Schließlich habe sie sich aber doch einem Polizisten anvertraut und weil der Nachtschicht hatte, sei sie zu dieser späten Stunde in die Dienststelle gefahren.
Und auch auf die Frage, wie sie den Angeklagten denn mitten in der Nacht erkannt haben will, hatte Marion J. eine Antwort. Sie habe nachts immer eine Lampe auf der Terrasse angelassen und außerdem „100 Millionen Kerzen überall aufgestellt“. Zudem sei sie gelernte Frisörin und könne Leute an deren Haaren erkennen.
Eine Rolle hatte im ersten Prozess auch der „Blaumann“ gespielt, den der Exibitionist getragen haben soll. Ein solches Kleidungsstück besitze er gar nicht, hatte der Landwirt damals ausgesagt. Ein Polizist war daraufhin in das Haus des Angeklagten gefahren und hatte den Kleiderschrank und die Schmutzwäsche durchsucht, ohne fündig zu werden. Die Scheune allerdings, das wurde nun bei der Berufungsverhandlung deutlich, hatte der Beamte nicht unter die Lupe genommen.
Richter Weber wollte nach diesen Aussagen noch kein Urteil fällen. Der Prozess wird am 6. Dezember um 9 Uhr am Landgericht Nürnberg-Fürth fortgesetzt.
„Sextäter geht in Berufung“
Müsste es nicht heissen: „Angeblicher Sextäter geht in Berufung“
Mit freundlichem Gruß
Helmut Ott
„drei Beruhigungstabletten eingeworfen und einen Kelch Wein auf Ex geleert“ –> nicht schlecht Frau Marion J. 😉
„drei Beruhigungstabletten eingeworfen und einen Kelch Wein auf Ex geleert“ –> war ganze vielleicht nur ein Traum??
@Helmut: Korrekt. Das riecht ja schon nach Sensationsjournalismus à la BILD.
Die Frau zeigt den Mann nachts um 3, einen Monat nach der Tat an. Sie sagt aus, dass sie auf Grund von 100 Millionen Kerzen und ihrer Wetten-dass-trächtigen Fähigkeit Leute im Dunkeln an der Frisur erkennen zu können sicher weiß von wem sie spricht. Und bekommt – trotz Aussage gegen Aussage – dann Recht, weil ein Polizist den Blaumann nicht in der Scheune gesucht hat?
Hey, da ergeben sich ganz neue Perspektiven im Umgang mit ungeliebten Mitmenschen.
(Anm. der Redaktion: Der Rest des Beitrags wurde entfernt.)