NÜRNBERGER LAND – Seit Oktober können sich einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger des Nürnberger Landes in ihren Wohnortgemeinden MobiCards ausleihen. Dies sind Tickets der Tarifstufe 10T, mit denen sich der gesamte öffentliche Personennahverkehr im VGN-Raum nutzen lässt, und zwar täglich ab 9 Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen. Die Option, Bus und Bahn gratis nutzen zu können statt selbst ein Ticket zu kaufen, soll einkommensschwache Haushalte entlasten und die Nutzung des ÖPNV ermöglichen. Der Landkreis Nürnberger Land finanziert die Tickets und stellt jeder Gemeinde, Marktgemeinde und Stadt anteilig zur Einwohnerzahl ein Kontingent an MobiCards zur Verfügung.
Dieses Angebot gilt für Menschen, die im Nürnberger Land wohnen und eine oder mehrere der folgenden Leistungen empfangen:
- Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach § 27b Abs. 2 SGB XII bei Aufenthalt in stationärer Einrichtung
- Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
- Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Jugendhilfe/Leistungen für den Lebensunterhalt nach § 34 SGB VIII
- Vollzeitpflege nach dem SGB VIII
- Tafelausweis
Die Berechtigten können die MobiCard durch Vorlage oder Nachweis, dass sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bei den Rathäusern abholen und für ein bis zwei Tage ausleihen. Danach muss die MobiCard zurückgebracht werden, damit die nächsten Interessierten sie nutzen können. Die Unterlagen müssen nicht im Original vorgelegt werden, ein Foto und der Personalausweis genügen.
Wer nachfragen möchte, ob gerade eine MobiCard verfügbar ist, kann sich an das jeweilige Rathaus wenden. Für allgemeine Infos steht Anja Wirkner, die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, via Mail an [email protected] oder unter der Telefonnummer 09123/9506055 zur Verfügung.