NÜRNBERGER LAND – Saure „Wienerle“, schimmliger Frischkäse und Schinken: Das Amtsgericht Hersbruck hat einen Demeter-Landwirt im Nürnberger Land zu 3600 Euro Geldbuße verurteilt. Der Grund: mehrere fahrlässige Verstöße gegen das Lebensmittelrecht.
Den Lebensmittelkontrolleuren des Landratsamts war der Betroffene kein Unbekannter: Ein anonymer Hinweis war entscheidend, im Juni 2010 zwei Lebensmittelkontrollen durchzuführen – an dem Stand des Demeter-Bauern auf einem Wochenmarkt und in dessen Geschäft.
Die Ergebnisse der untersuchten Proben klingen eklig: Schinkenstücke waren schimmlig, Fleischteile aufgetaut und wieder eingefroren. Zudem beanstandeten die Lebensmittelkontrolleure, dass der Landwirt Fleischwaren nicht ausreichend kennzeichnete. Dreckige Metallregale fielen ihnen weiter negativ auf.
Bei einer Nachkontrolle entdeckten die Beamten weiteren Frischkäse, der von Schimmelpilzen befallen war. Wiener Würstchen rochen säuerlich und schmeckten auch so. Die Produkte waren für den menschlichen Verzehr ungeeignet, im schlimmsten Fall gesundheitsgefährdend. Die Kontrolleure leiteten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Der Betroffene legte im vergangenen Juni Einspruch ein.
Richter Ludwig Thron verurteilte den Bauern nun wegen der Verstöße gegen das Lebensmittelrecht. Thron sagte bei der Darstellung der Tatbestände: „Die Proben lassen den Schluss zu, dass der Verantwortliche seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt.“ Das denken auch die Lebensmittelüberwacher des Landratsamts. Unternehmer seien für gute Hygiene selbst verantwortlich. Der Sachgebietsleiter der Lebensmittelüberwachung, Georg Hofer, unterstrich außerdem: „Bei einem Biobetrieb erwarten die Kunden hohe Qualität, weil Zusatzstoffe wie in anderen Lebensmitteln fehlen.“
In dem Verfahren war eine Geldbuße von 6000 Euro angesetzt. Doch Richter Thron, Rechtsanwalt Mario Hinder und sein Mandant einigten sich in einem Rechtsgespräch auf 3600 Euro. Das Verfahren wird eingestellt. Ein weiterer Tatbestand, der mit einer Geldbuße von 1000 Euro geahndet werden sollte, wurde mit dem Urteil fallengelassen.
für was brauchen wir überhaupt noch ein gericht, dass solche urteile fällt, der mensch ist überhaupt nichts mehr wert, nur zu so, armes deutschland.
Das Urtzeil ist ein Witz ! Versuchte Körperverletzung mit Vorsatz wär hier die richtige Grundlage für ein Urteil gewesen. Zumal der besagte Hof ja Amtsbekannt ist. Es darf also von einer Wiederholungstat ausgegangen werden ?? 3600 Euro-lächerlich.
Dieses schwarze Schaf sollte man aus dem Verband verbannen den dass sind die Verbrecher die sowohl den Bürger als auch die ehrlichen Landwirte schädigen. Ich hoffe einer kennt den und stellt den Namen ins Netz damit alle Verbraucher gewarnt sind.
Ich habe Demeter um Stellungnahme gebeten.
Keine Antwort erhalten!!
Bitte liebe Verbraucher seht auch die Produktion der Biolebensmittel genau an, fragt nach und glaubt nicht irgendwelchen Kontrollstellen!