Altdorf erwartet Rückmeldung der Regierung

„Unvollständig und ungeeignet“

Nicht nur Bürgermeister Martin Tabor (rechts) und Bauamtsleiter Bernhard Dotzer halten die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren für unvollständig und nicht für die öffentliche Auslegung geeignet. | Foto: Susanne Voss2021/05/Altdorf-Martin-scaled.jpg

ALTDORF – Aufgrund von Verfahrensfehlern sind die vorliegenden Unterlagen zum P53-Raumordnungsverfahren nicht für die Öffentlichkeitsbeteiligung geeignet, heißt es in einer juristischen Beurteilung. Bürgermeister Tabor sieht nun die Regierung am Zug.

Die Stadt hat die Raumordnungsunterlagen der Firma Tennet für den Ersatzneubau der P53 rechtlich überprüfen lassen. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass aufgrund erheblicher Verfahrensfehler die Unterlagen unvollständig und damit für eine Öffentlichkeitsbeteiligung ungeeignet sind. In einer Stellungnahme ersucht Bürgermeister Martin Tabor die Regierung von Mittelfranken, vor der Auslegung die rechtlichen Mängel zu beheben.

Am 17. Mai sind die ursprünglich für den 6. Mai avisierten Raumordnungsunterlagen der Firma Tennet für den Ersatzneubau der P53 bei der Stadt Altdorf eingegangen. Formaljuristisch ist das der eigentliche Beginn des Raumordnungsverfahrens. Die Stadt Altdorf hätte diese Unterlagen ab dem kommenden Montag auslegen müssen. Die rechtliche Überprüfung habe jedoch erhebliche Verfahrensfehler ergeben, erläutert Bürgermeister Martin Tabor. Noch immer bleibe der Standort eines Umspannwerkes in Ludersheim unklar, erklärt der Rathauschef.

„Alternativen nicht zu entnehmen“

Die Planungen des Vorhabenträgers seien nach wie vor in der Anfangsphase, mögliche Standorte weit auseinander. „Leitungsalternativen, die sich aus den unterschiedlichen Standorten ergeben, sind den Unterlagen nicht zu entnehmen“, stellt Tabor fest. Die Schlussfolgerung, dass die Leitungsplanung von einem bestimmten Standort ausgehe, womit ein aus juristischer Sicht unzulässiger Zwangspunkt geschaffen werde, liege damit nahe.

Laut Aussage der Regierung wurden für das Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf durch das Bundesbedarfsplangesetz festgestellt“, erklärt der Bürgermeister. „Sowohl eine wissenschaftliche Untersuchung von Prof. Dr. Lorenz Jarass als auch die juristische Bewertung der Anwaltskanzlei Baumann Rechtsanwälte haben mehrfache Verstöße des Bundesbedarfsplangesetzes gegen europarechtliche Vorschriften festgestellt.“ Die EG-Verordnungen zum Stromnetzausbau und der Nutzung grenzüberschreitender Stromleitungen, ergänzt Tabor, setzten jeweils eine Kosten-Nutzen-Analyse voraus. Diese sei weder bei der älteren noch der aktuellen Netzentwicklungsplanung vorgenommen worden.

„Kein Bedarf für Ersatzneubau“

Außerdem sei die Stadt Altdorf im Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan Strom 2035 in ihrer Stellungnahme im März 2021 bereits zu dem Ergebnis gekommen, dass sich sicherere und kostengünstigere Alternativen zur vorgelegten Planung von Tennet aufdrängen und kein Bedarf für den Ersatzneubau bestehe. Aus Sicht der Stadt kann das Raumordnungsverfahren nicht beginnen, bis die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf rechtswirksam festgestellt sind. Eine Kosten-Nutzen-Analyse müsse zu diesem Zweck nachgeholt werden.  Hierzu verweist er auf die Berechnung der Europäischen Organisation der Netzbetreiber ENTSOE, wonach die Kosten der geplanten Leitungen erheblich höher als ihr Nutzen seien. Die Stadtverwaltung erwartet nun die Rückmeldung der Regierung zu ihrer eingereichten Stellungnahme.

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