NÜRNBERGER LAND – „Das Hauptzollamt Nürnberg, das auch für das Nürnberger Land zuständig ist, hat im vergangenen Jahr 64 Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil Unternehmen entweder den gesetzlichen Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt haben“, heißt es in einer Pressemitteilung der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau). Als Folge der kriminellen Praktiken seien rund 41.000 Euro Verwarnungs- und Bußgelder verhängt worden.
Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD), der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist. Zum Vergleich: 2021 leitete das Hauptzollamt Nürnberg insgesamt 35 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Betrugs und der Trickserei bei Mindestlöhnen ein. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder lag bei rund 59.000 Euro.
„Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält: Vor allem auch auf dem Bau gibt es immer wieder schwarze Schafe. Es kommt allerdings darauf an, die ausfindig zu machen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sollte den Bau deshalb stärker ins Visier nehmen. Im vergangenen Jahr konnte die FKS im Hauptzollamtsbezirk Nürnberg lediglich 13 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen auf Baustellen einleiten. Jede Kontrolle mehr erhöht die Chance, weitere Verstöße aufzudecken“, so Iris Santoro.
„Spitze des Eisbergs“
Für die Bezirksvorsitzende der IG Bau Mittelfranken sind die Ermittlungsverfahren nur die „Spitze des Eisbergs“. Die tatsächlichen Zahlen dürften, so die Einschätzung Santoros, weitaus höher sein. „Die Zahl der Mindestlohn-Kontrollen ist zu niedrig. Das Risiko, erwischt zu werden, ist für Mindestlohnbetrüger viel zu gering. Hier muss es einen stärkeren Kontrolldruck geben. Deshalb sollte der Zoll auch im Landkreis Nürnberger Land noch mehr Präsenz zeigen. Dafür ist allerdings entscheidend, dass die FKS zusätzliches Personal bekommt“, meint die Bezirksvorsitzende.