„Positive Bewertung ist nicht haltbar“

Juraleitung: Altdorfs Bürgermeister schickt Brandbrief an Regierung

Mit dieser Grafik warben Stadt und Aktionsbündnis 2020 für ein Aktionswochenende. Es soll die Dimension der geplanten Juraleitung verdeutlichen. | Foto: Stadt Altdorf/ Archiv2020/09/Altdorf-Stromtrasse-Grafik.jpg

ALTDORF – Altdorfs Bürgermeister Martin Tabor wendet sich in Sachen Juraleitung mit einem Brandbrief an die Regierung.

Die Stadt Altdorf hat die Regierungspräsidentin von Mittelfranken, Dr. Kerstin Engelhardt-Blum, in einem Schreiben aufgefordert, sämtliche Maßnahmen der Firma Tennet zur Vorbereitung eines Planfeststellungsbeschlusses für den Ersatzneubau der Juraleitung P 53 auf der Gemarkung der Stadt zu unterbinden. Dies betreffe auch Vorarbeiten wie Bohrungen, Pumpversuche und Schürfen auf städtischem Grund sowie sonstige bauvorbereitende Maßnahmen.

Dabei stützt sich die Stadtspitze auf eine „rechtsgutachterliche Stellungnahme“ der Kanzlei Baumann. Bürgermeister Martin Tabor hatte diese in Auftrag gegeben.

„Unvollständig und fehlerhaft“

Die mehr als 20 Seiten umfassende Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass die positive Bewertung des geplanten Ersatzneubaus der 380- kV-Leitung P 53 als raumverträglich nicht haltbar ist. Das von der Bezirksregierung kürzlich abgeschlossene Raumordnungsverfahren sei unvollständig und fehlerhaft gewesen und selbst die dort vorgesehenen Maßgaben für Trassenänderungen bei der Firma Tennet könnten erst in geraumer Zeit zu einer neuen Trassenplanung führen.

Zum einen, so die Gutachter, hätte das Raumordnungsverfahren bis zur Festlegung der Standorte der Umspannwerke Raitersaich und Ludersheim durch die Firma Tennet ausgesetzt werden müssen. Ohne diese sei es unmöglich, die gesamte Trassenplanung zu beurteilen. Zum anderen seien so viele Konfliktpunkte der Trasse, wie z. B. die Versetzung des Trinkwasserhochbehälters oberhalb von Ludersheim, der die Trinkwasserversorgung von Ludersheim und Röthenbach sichert, noch offen, dass eine positive landesplanerische Beurteilung ohne deren vorherige Klärung rechtlich nicht möglich gewesen sei. Nach Auffassung der Gutachter sei es rechtlich unzulässig, diese Konfliktpunkte ungelöst in das spätere Planfeststellungsverfahren hineinzutragen.

Offene Fragen nicht geklärt

Bürgermeister Tabor weist darauf hin, dass die Regierung von Mittelfranken selbst „bauvorbereitende Maßnahmen“ derzeit für unzulässig gehalten habe und kommt zu dem Schluss, dass an ein Planfeststellungsverfahren derzeit ebenfalls nicht gedacht werden könne, solange die offenen Fragen des Raumordnungsverfahrens nicht geklärt seien: „Es geht hier für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort um existenzielle Themen, die auf gar keinen Fall übergangen werden dürfen. Ich gehe davon aus, dass die Regierung aufgrund der vielen Konfliktpunkte und Unsicherheiten, die sie selbst in ihrer Stellungnahme festgestellt hat, ihre positive Bewertung noch einmal überdenkt.“

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