DSGVO

Wer darf mit auf’s Bild?

NÜRNBERGER LAND – Seit genau einem Jahr ist die europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die meisten Vereine haben sich inzwischen darauf eingestellt. Arbeit macht ihnen das Einholen von Einverständniserklärungen – insbesondere im Nachwuchsbereich.

Von Fußball bis Fischerei, von Gesangsverein bis Geflügelzucht: Kerstin Stocker berät die Vereine des Landkreises beim Umgang mit den Daten ihrer Mitglieder. Seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im vergangenen Mai haben Vertreter aus rund 200 Vereinen die Seminare des Win-Win-Freiwilligenzentrums besucht.

Problemfeld: Fotos mit Kindern

„Das einzige, was wirklich kompliziert geworden ist, ist das Veröffentlichen von Fotos mit Minderjährigen“, sagt Stocker, die Leiterin des Freiwilligenzentrums. Möchte ein Verein beispielsweise ein Mannschaftsfoto auf seiner Website oder im Boten veröffentlichen, benötigt er die schriftliche Einverständnis beider Erziehungsberechtigten. „Das ist für viele kaum zu wuppen“, meint Stocker, äußert jedoch Verständnis für diese Maßgabe. Denn das Kindeswohl stehe an erster Stelle. Schließlich weiß kein Verein über die familiären Verhältnisse seiner Mitglieder Bescheid. Darf ein Partner den Aufenthaltsort seines Kindes nicht wissen? Besteht vielleicht ein Begegnungsverbot?

Auf Fotos, Videos et cetera fortan zu verzichten, ist freilich nicht praktikabel. Deshalb rät Stocker allen Vereinen, das Thema bereits im Mitgliedsantrag zu klären. Dort kann jeder Verein eine Klausel formulieren, die es ihm gestattet, Aufnahmen für die eigene Berichterstattung zu verwenden. Und die Nennung von Namen in Sportberichten schätzt die Expertin ohnehin als problemlos ein.

So eine Klausel in ihre Mitgliedsanträge aufgenommen haben beispielsweise der TSV Feucht und der TV Altdorf, die beiden größten Sportvereine im Verbreitungsgebiet des Boten. „Wir gehen da keine Kompromisse ein. Wir lassen uns immer die Einverständnis erteilen, gerade bei Kindern“, sagt Joachim Töwe, Vorsitzender des 17 Abteilungen und rund 2700 Mitglieder starken TVA.

Manche Vereine verharren in Schockstarre

Vor einem Jahr haben laut Stocker viele Vereine gezweifelt, ob sie der DSGVO je gerecht werden können. Und manche haben sich bis heute nicht aus ihrer Schockstarre gelöst. „Es gibt Vereine, die noch gar nichts unternommen haben. Aber das ist gefährlich“, sagt Stocker angesichts drohender Bußgelder. Über die Motive der Säumigen kann sie nur spekulieren. Die einen blenden das Thema wohl einfach aus, andere fühlen sich überfordert. Dabei reiche eigentlich ein Telefonat. „Darin erkläre ich ihnen vier, fünf Sachen. Und wenn sie die umsetzen, ist die Kuh auch schon vom Eis.“

Ganz so pragmatisch sieht Klaus Schoderer, Vorsitzender des TSV Feucht, die Situation nicht: „Erst wenn mal ein Thema hochkocht und Gerichte entscheiden, wird man sehen, ob tatsächlich ausreicht, was man unternommen hat.“

Info: Kerstin Stocker vom Win-Win-Freiwilligenzentrum berät Vereine beim Umsetzen der DSGVO: E-Mail [email protected], Telefon 09123/950-6700. Weitere Informationen gibt es außerdem im Internet unter www.ehrenamtsbeauftragte.bayern.de/aktuelles/ehrenamt-aktuell.

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