„Egal, wann wir diese Welt verlassen: Es bleibt immer etwas zurück. So oder so. Das muss geregelt werden.“
ALTDORF – Egal, ob vor oder nach dem Tod … gut, wenn man eine Ansprechperson hat, die sich auskennt, die bei Behördengängen unterstützt, erklärt, vermittelt, prüft, Fragen zu Steuern beantwortet, alle Beteiligten unter einen Hut bekommt, verwalten hilft … und die das Testament vollstreckt.
Als im September 2022 die Queen verstarb, war jede Handlung minutiös geplant. Alle wussten, was zu tun war, welche Aufgaben in welcher Reihenfolge zu erledigen waren, die Erbfolge war klar …
Ein Paradebeispiel, was die Nachlassregelung anbelangt, in diesem Fall natürlich auch von Zwängen der Monarchie geprägt und vom Volumen her wenig vergleichbar.
Stirbt einer unserer Liebsten, steigt die Unsicherheit unter den Angehörigen. In der Tragik des Augenblicks werden Entscheidungen getroffen, die sich im Nachhinein als unpraktisch, unwirtschaftlich oder auch als Familienstreit entpuppen. Den Blick auf das große Ganze zu behalten, das auch noch in einer Ausnahmesituation, ist rein aus Unkenntnis über die Auswirkungen bestimmter Faktoren nicht möglich.
Hier unterstützt Raphaela Hallermeier, Steuerberaterin und Expertin für Erbschaftskonzepte. „Ideal ist natürlich, es gibt einen Plan, der im Todesfall greift.“ sagt Frau Hallermeier.
Doch „plötzlich“ und „unerwartet“ oder „nach langer Krankheit“ gehen Menschen von uns. Da gibt es oft weder in punkto letztem Willen noch Erbe oder Organisation des Nachlasses konkrete Anhaltspunkte. In solchen Fällen agiert Raphaela Hallermeier mit Rat und Tat und viel Erfahrung, gibt sowohl Erblassern als auch Erben Sicherheit. Das Wichtigste bei der Begleitung im Todesfall oder bei der Planung der Erbschaft ist für Raphaela Hallermeier, dass sie alle Beteiligten entlastet, Vorteile herausarbeitet und nachhaltig ein gutes Gefühl „hinterlässt“.
Steuerkanzlei Hallermeier
Röderstraße 6, 90518 Altdorf b. Nürnberg
Tel. 09187 / 40 91 666
[email protected]
www.steuer-hallermeier.de