NÜRNBERGER LAND — Keine Frage: Böller können nerven, ob sie nun auf öffentlichen Plätzen oder auf Privatgrundstücken gezündet werden. Selbstverständlich kann man diese Umweltverschmutzung und Lärmbelästigung verbieten. Aber nicht so.
Was die mittelfränkischen Landkreise und kreisfreien Städte gerade aufführen, ist ein Negativbeispiel für Verwaltungshandeln.
Das fängt schon damit an, dass das Verbot erst zwei Tage vor Silvester angekündigt und nur einen Tag zuvor, also heute, im gedruckten Amtsblatt bekanntgemacht wurde. Im Nürnberger Land gab es keine öffentliche Debatte, hier wurde hinter verschlossenen Türen entschieden. In Nürnberg stimmte dagegen vor zwei Wochen der Stadtrat ab.
Die Begründung der Allgemeinverfügung hat die Kreisbehörde explizit nicht veröffentlicht, man kann sie im Landratsamt einsehen. „Aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen“ braucht es aber eine vorherige Terminvereinbarung. Das könnte knapp werden.
Was heute legal ist, könnte morgen verboten sein
Ohne Not zieht sich damit fort, was schon bisher im „Coronajahr“ 2020 problematisch war: Die Vorgaben ändern sich praktisch über Nacht. Das zerstört Vertrauen, denn zu einem Rechtsstaat gehört die Planbarkeit von Handlungsspielräumen. Es erschwert zudem die Überprüfbarkeit. Bauen die Verwaltungen vielleicht sogar darauf, dass niemand so kurzfristig die Gerichte bemühen wird?
Es ist ein legitimes Ziel, Krankenhäuser vor Überlastung schützen zu wollen. Aber angesichts der ohnehin schon geltenden Auflagen, allen voran der Ausgangssperre und des Verkaufsverbots für Feuerwerk, ist es fraglich, ob obendrein das Böllern im Privaten verboten werden muss, ob diese Maßnahme also erforderlich ist. Zum Vergleich: Nürnberg führt in seiner Verfügung die hohe Inzidenz im Stadtgebiet ins Feld, sie liegt bei über 300. Im Landkreis betrug dieser Wert gestern 132,9.
Ist das schon Gefahrenabwehr?
Die Stadt Augsburg hatte sich bei ihrem Böllerverbot auf den Infektionsschutz berufen. Sie drang mit ihrer Argumentation im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht (PDF) und auch mit einer Beschwerde in der nächsten Instanz (PDF) nicht durch. Wohl deshalb bedienten sich die Mittelfranken stattdessen einer Generalklausel aus dem Sicherheitsrecht. Aber ist man wirklich im Bereich der Gefahrenabwehr oder vielmehr bei der Risikovorsorge?
Schade ist auf jeden Fall, wenn der Eindruck entsteht, dass es nur darum geht, einen unliebsamen Brauch abzuschaffen, und dafür der passende Hebel gesucht wurde.
Die deutsche Politik konnte schon immer gut verbieten. Aber mit dem Durchsetzen hapert es. Es werden sicher morgen viele Leute verpetzt die trotz Verbot böllern und die dann evtl. Besuch von der Polizei bekommen. Aber die Tausende, die trotz Lockdown in den Wintersportorten dicht an dicht auf Straßen, Parkplätzen, Pisten, Liftanlagen drängeln, denen passiert nichts. So stellt man die Fremdenverkehrsindustrie ruhig. Hauptsache die Wirtschaft. Ich jedenfalls lasse mir die Laune nicht vermiesen: Zisch – bumm – oooooooooooooooh. 🙂
Zisch – bumm – ooooooooh
Ja mei, so sind sie halt die Kuniberts. Ein Kind geblieben.
Das wird für mich und die Tiere das schönste Silvester aller Zeiten. Gerne immer so. Danke.
Die Adresse fehlt übrigens noch. Bitte noch nachreichen, Kunibert. Und dann fröhliches Ballern, damit es sich für die Polizei auch lohnt.
HM waren das nicht SIE persönlich Herr Sichelstiel der vor 2 oder 3 Jahren WEHEMENT gegen das Böllern agitiert hat? Oder irre ich mich da. Oder war das nur der Versuch sich der damaligen und nun verflossenen Stadtobrigkeit anzubiedern? Gut seine Meinung darf man Jederzeit ändern! Dann sollte man aber auch das RÜCKRAT haben dies einzugestehen. Oder ist dieser Artikel nur ein Bewerbungsartikel für die BILD Zeitung? Irgendwie ist derzeit das Niveau der Pegnitz-Zeitung doch eher auf Regenbogenpresselevel angesiedelt……. Bitte äussern Sie sich doch mal dazu……