SCHWARZENBRUCK – Was sich auf der Tagesordnung der Januar-Sitzung des Gemeinderats wie eine Formalie darstellte, führte in der Diskussion zu teils heftigen Reaktionen und Redebeiträgen bei den einzelnen Mitgliedern. Thema war die Bestellung der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Gemeinde, ein Amt, das alle zwei Jahre neu bzw. wieder besetzt werden muss. Zuletzt hatten sich Monika Brandmann und Petra Hopf die Aufgaben geteilt und laut Verwaltung erklärt, wieder für die Übernahme des Amtes bereit zu sein. Auch die Verwaltung schlug die beiden Damen wieder für das Amt vor.
Protest gegen dieses Vorgehen kam von Seiten der Grünen. Mario Rubel, deren Fraktionssprecher, beanstandete, dass das Amt nicht ausgeschrieben worden war. „Wir wissen ja nicht, ob es nicht noch andere Interessierte dafür gibt“, wandte er ein.
Bürgermeister Markus Holzammer blickte zurück und erinnerte daran, dass man vor zwei Jahren ja zunächst sogar nur eine Bewerberin hatte und mahnte: „Wir sollten nicht warten, sonst wird sich am Ende niemand mehr melden.“ Marc Wunder (CSU) schloss sich der Sicht an: „Die machen das beide sehr engagiert, das soll auch so bleiben.“
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Hans-Jürgen Hopf, Sprecher der CSU, brachte das Thema Ämterhäufung in die Diskussion, auf die Petra Hopf, zweite Bürgermeisterin und seine Ehefrau, immer angesprochen werde. In einer Pressemitteilung der Grünen wird ebenfalls auf diesen Aspekt hingewiesen. Darin heißt es: „Frau Hopf hatte bei ihrer Wahl zur 2. Bürgermeisterin nach dem Vorwurf der Ämterhäufung angekündigt, sich nicht mehr für das Amt der Behindertenbeauftragten zu bewerben.“ Außerdem habe sie das Interesse der Partei, der CSU, über den Abbau von Alltagsschranken für Menschen gesetzt.
SPD fordert getrennte Abstimmung
FW-Sprecher Erwin Haubner machte sich allerdings für die Beibehaltung des Verwaltungsvorschlags stark. „Wir sind doch mit den beiden Bewerbern gut gefahren“, fand er. Außerdem stellte er fest: „Nach meiner langjährigen Erfahrung kann ich sagen: Es reißen sich nicht viele um diese Ehrenämter.“ Man könne ja in der nächsten Amtsperiode in zwei Jahren im Vorfeld sehen, ob es noch andere Bewerber gäbe. Im Anschluss musste zunächst über den Antrag abgestimmt werden, keine der bisherigen Ehrenamtlichen zu benennen, der gegen drei Stimmen abgelehnt wurde. Ein zweiter Antrag, den die SPD formulierte, nämlich für beide Bewerberinnen getrennt abzustimmen, sorgte für ein kurzes Wortgefecht, als Mario Rubel forderte, Hans Jürgen Hopf solle als Ehemann von Petra Hopf nicht an der Abstimmung teilnehmen. Der Antrag wurde knapp angenommen und in den Einzelabstimmungen wurden Monika Brandmann mit zwölf und Petra Hopf mit zehn Stimmen wieder als Behindertenbeauftragte für die Gemeinde bestellt. Den Vorschlag der Ausschreibung wolle man für die nächste Amtsperiode in zwei Jahren aufnehmen, versprach Bürgermeister Markus Holzammer.
Im vergangenen Frühjahr hatte der Gemeinderat schon einmal über Petra Hopfs Posten diskutiert. Damals war sie gerade in den Gemeinderat gewählt worden, der Satzung folgend hätte sie ihr Amt als Behindertenbeauftragte niederlegen müssen. Mit deutlicher Mehrheit entschied sich der Rat damals für eine Satzungsänderung zu ihren Gunsten. Er strich den Passus, nach dem die Behindertenbeauftragte kein Mitglied des Gemeinderats sein dürfe. Und Hopf durfte das Ehrenamt behalten.
Klingt banal, dieses Thema und interessiert vermutlich auch die Wenigstens, weil nicht behindert, aber so ganz einfach ist das Thema dann eigentlich auch nicht.
Als Behindertenbeauftragte müsste man politisch mehr oder weniger neutral sein, jedenfalls in der Sache. Bei gleichzeitiger Mitgliedschaft im Gemeinderat kann man Neutralität ausschließen. Wie in der großen Politik wird doch im Gemeinderat auch Druck durch die Partei auf die Räte ausgeübt. Es bleibt also ein fader Beigeschmack.
Die Position auszuschreiben wäre schon gut und wichtig, genauso aber die Regelung, dass eben kein Mitglied des GR diese Position einnehmen kann. Dass sich dann erstmal jemand finden ist klar und auch dass das nicht einfach ist.
Ist halt ein grundsätzliches Thema, das mit dem Amt der/des Behindertenbeauftragten nichts zu tun hat, sondern mit jedem ähnlichen Amt und eben dem Thema Ämterhäufelung.
Im aktuellen Fall wird die getroffene Entscheidung aber die Richtige gewesen sein, um jetzt zu einem Ergebnis zu kommen.