HERSBRUCK (ws) – Vor dem Amtsgericht Hersbruck musste sich ein 38 Jahre alter Schnaittacher wegen Besitzes, Handels und Anbaus von Drogen verantworten. Richter André Gläßl und seine Schöffen beließen es bei einer Bewährungsstrafe.
Den Grund, weshalb der gelernte Lagerist auf der Anklagebank sitzt, hat er sich selbst eingebrockt: Zwischen Januar und August 2017 war er mehrfach mit Drogen aufgegriffen worden, darunter nicht „nur“ weiches Rauschgift wie Marihuana. Auch Methamphetamin und Ecstasy führte der Mann mit sich, der nach eigenen Angaben zu dieser Zeit mit einem massiven Drogenproblem zu kämpfen hatte. Einmal sicherte er sich 15 Gramm Haschisch zum Weiterverkauf und erkannte, wie lukrativ der Handel ist. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden Ermittler der Polizei schließlich drei Marihuanapflanzen und knapp 330 Gramm Gras, abgepackt und verkaufsbereit.
Schöffe kommt zu spät
Wofür der 38-Jährige jedoch nichts konnte, war die lange Wartezeit zu Beginn seines Prozesses: Erst knapp eine Stunde später als geplant war das Gericht vollzählig, gerätselt wurde im Saal über den Verbleib eines Schöffen. Die Beteiligten mutmaßten, dass der ehrenamtliche Richter aufgrund eines Unfalls in Reichenschwand vielleicht im Stau steckt.
Als der Mann schlussendlich eintrifft, entschuldigt er sich vielmals – er hatte den Termin schlichtweg vergessen. Und das ausgerechnet an seinem ersten Tag als Schöffe. Gläßl reagiert gelassen, ja fast amüsiert, nimmt dem älteren Herren seinen Dienstschwur ab, dann geht es endlich an die Arbeit.
Zugänglich für die Öffentlichkeit ist die Verhandlung anfangs jedoch nur kurz: Nach der Verlesung der Anklageschrift bittet die Verteidigung Richter, Schöffen und Staatsanwalt zum Rechtsgespräch und handelt einen Deal aus.
Am Ende der etwa viertelstündigen Absprache steht fest: Es wird wohl eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und neun Monaten und zwei Jahren geben, ausgesetzt zur Bewährung. Die Staatsanwaltschaft fordert die vollen zwei Jahre, zu groß seien vor allem die Mengen an Rauschgift gewesen, die der Angeklagte in Umlauf bringen wollte. Dazu fordert er eine Geldauflage von 3000 Euro.
Dem hält die Verteidigung entgegen, dass der Mann nicht vorbestraft sei und dazu seit etwa acht Monaten keine Drogen mehr konsumiert habe. Entsprechende Nachweise der Drogenhilfe „mudra“ lägen vor. Des Weiteren erachtet sie die Auflage von 1500 Euro – die Höhe eines Monatsgehalts des Angeklagten – für ausreichend.
Das Gericht folgt schließlich der Absprache, unter dem Strich stehen zwei Jahre auf Bewährung, 2000 Euro Geldbuße und regelmäßige Nachweise, dass der Beschuldigte weiterhin „clean“ ist. Richter Gläßl richtet das Wort an den Schnaittacher und mahnt, dass die Bewährungsstrafe „die letzte Ausfahrt“ sei. Einen konkreten Zeitraum für die Drogentests setzt er nicht fest, schließlich sei der Weg aus der Abhängigkeit zeitlich schwer zu bemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gerichtsgebäude verlassen dürfen die Beteiligten jedoch nur kurz: Etwa zwei Stunden später steht der Fall eines Mannes zur Verhandlung an, der beim Angeklagten Drogen gekauft haben soll.
Nun steht der eben Verurteilte als Zeuge vor Gericht, kommt jedoch nicht zum Zug: Erneut sieht die Verteidigung Redebedarf. Nur wird die Verhandlung dieses Mal ausgesetzt – der Rechtsanwalt des Beschuldigten fordert ein Gutachten über die Sozialprognose seines Mandanten sowie einen Drogentest an. Der Folgetermin steht noch nicht fest.