HERSBRUCK – Für den Betrieb des Strudelbades sind in diesem Jahr 100 000 Euro mehr nötig als ursprünglich geplant. Der Hauptverwaltungsausschuss des Hersbrucker Stadtrates hat die Summe bewilligt. Allerdings war die zusätzliche Ausgabe keine Überraschung, sondern war schon im Februar beantragt worden.
Rein organisatorisch gehört das Strudelbad zur Therme und die ist wiederum zusammen mit dem Versorger Hewa Teil des Kommunalunternehmens Stadtwerke. Trotz der „Verlustwarnung“ wünschten die Verantwortlichen, dass die Freibadsaison „so wie immer“ – also ohne zeitliche oder sonstige Einschnitte – durchgeführt werden sollte. Möglicherweise schwang auch etwas die Hoffnung mit, dass ein sonniger Sommer das Defizit über höhere Besucherzahlen verringern würde. Bekanntlich machte Petrus den sprichwörtlichen Strich durch diese Rechnung.
Düstere Prophezeiung
Nach Vorliegen der ersten Ergebnisse haben sich die eher düsteren Prophezeiungen bewahrheitet. Die 100 000 Euro sind notwendig, um anstehende Zahlungsverpflichtungen bis zum Jahresende bedienen zu können. Einzelheiten, welche Verpflichtungen das genau sind, wurden nicht besprochen.
Für die Deckung der Mehrausgabe hoffen Bürgermeister Robert Ilg und Kämmerer Hubert Seidler auf eine positive Entwicklung der Einnahmen oder frei werdende, das heißt nicht abgerufene Mittel. Alternativ ist eine Rücklagenentnahme möglich. Dem stimmten alle zu.
In diesem Zusammenhang erkundigte sich Fraktionssprecher Jürgen Amann vom Freien Rathausblock, wie sich das Haushaltsjahr 2016 entwickelt. Hubert Seidler möchte noch die dritte Rate der Einkommensteuer abwarten und dann vorläufige Zahlen vorlegen. Über den bisherigen Verlauf zeigte er sich „sehr zufrieden“.
Außerdem musste sich der Ausschuss mit den Folgen einer Gesetzesänderung befassen. Ab 2017 unterliegen wesentlich mehr Tätigkeiten der Stadt Hersbruck und ihrer Stiftungen der Umsatzsteuer. Dies hat Nachteile, wie zum Beispiel die aufwendige Überprüfung aller Einnahmehaushaltsstellen, neue Software und Anpassung bestehender Verträge.
Allerdings ergeben sich auch Vorteile, vor allem ein Vorsteuerabzug. Dazu müsste Hersbruck aber Investitionen durchführen, zum Beispiel Sozialwohnungen oder einen neuen Bauhof errichten, was aber nicht geplant ist. Deshalb votierten Robert Ilg und die Stadträte für die Beibehaltung des alten Rechts bis maximal zum Ende des Jahres 2020, wobei jeweils zum folgenden Jahr die Änderung hin zum neuen Recht möglich ist. Die Umsatzsteuerpflicht beschränkt sich somit weiterhin auf den Betrieb für die Gaststätte am Michelsberg. Die endgültige Entscheidung zu dem Thema trifft der Gesamtstadtrat.
Soll das bedeuten, die Therme wäre ohne diese Hilfe Ende des Jahres zahlungsunfähig?