NÜRNBERGER LAND– Geflüchtete Ukrainer haben ab diesem Monat Anspruch auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Zuständig ist nun nicht mehr das Sozialamt, sondern für den Landkreis das Jobcenter Nürnberger Land . Dort sind laut Landratsamt bereits rund 200 von zu erwartenden 500 Anträgen eingegangen. Deshalb bitten die Behörden um Geduld.
Was für die Antragssteller, die jetzt im Regelsatz 449 statt 354 Euro monatlich erhalten, eine Verbesserung bedeutet, bringt für die Behörden Aufwand mit sich. Bis Ende August soll der Übergang vom Asylbewerberleistungsrecht zum ALG II aber abgeschlossen sein. Die Behörden bitten in dieser Zeit um Verständnis, „wenn die Bearbeitung von Anträgen gegebenenfalls auch mal länger braucht“, schreibt das Landratsamt in einer Mitteilung.
Jobcenter ist ab jetzt zuständig
Zuständig ist nun nicht mehr das Sozialamt, sondern das Jobcenter. Dort sind der Pressestelle des Landratsamts Nürnberger Land zufolge bereits rund 200 von zu erwartenden 500 Anträgen eingegangen. Wer bisher Asylbewerberleistungen erhält, müsse keine Zahlungslücke fürchten: Das Geld fließt weiterhin, bis die Anträge beschieden sind.
Haupt- und Ehrenamtliche sollen Ukrainern, oder Landkreisbewohnern, die ihnen eine Wohnung zur Verfügung stellen, beim Ausfüllen der Anträge helfen. In einer Videokonferenz wurden die Helfer darauf vorbereitet.
Ansprechpartner
Unter anderem können sich Ukrainer an die Flüchtlings- und Integrationsberatung von Caritas und Diakonie wenden, an das „WinWin“-Freiwilligenzentrum, den interkulturellen Treff Komm in Hersbruck, oder an die Integrationslotsen des Landratsamts. Vor-Ort-Beratungen gibt es unter anderem im Pfarrsaal von St. Otto und im Komm in Hersbruck. Dort unterstützen Haupt- und Ehrenamtliche die Ukrainerinnen und Ukrainer, oder deren Wohnungsgeber bei der Antragstellung.