NÜRNBERGER LAND – Nun ist es offiziell: Auch für das Nürnberger Land wird an Silvester ein Böllerverbot auch auf privaten Flächen, wie Gärten oder Terrassen, gelten. Das hat das Landratsamt Nürnberger Land soeben in einer Pressemitteilung gemeldet. Die Entscheidung haben alle Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken gemeinsam getroffen.
Demnach ist das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Donnerstag, 31. Dezember 2020, und am Freitag, 1. Januar 2021, zu untersagen.
Das Verbot bezieht ausdrücklich auch private Flächen wie den eigenen Garten oder Balkone mit ein. Grund ist die angespannte Situation in den Krankenhäusern in Mittelfranken.
Zur Entlastung der Kliniken
In der Pressemitteilung heißt es: „Die Belegung der Kliniken und damit die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat längst eine kritische Grenze überschritten. Mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern geht eine hohe Verletzungsgefahr einher.“
Zusätzliche Patienten würden die Arbeit in den bereits jetzt stark überlasteten Krankenhäusern durch Covid-19- und andere Notfallpatienten zusätzlich erschweren.
Mehr Einsätze an Silvester
Weiter gibt das Landratsamt in der Meldung einen Überblick über die Notfall- und Notarzteinsätze an Silvester 1029/2020: Allein für den Bereich der Rettungsleitstelle Nürnberg seien an diesem Tag zwischen 18 und 6 Uhr rund 186 Notfall- und Notarzteinsätze sowie 90 Brandeinsätze mehr angefallen als an anderen Tagen. „Die Notrufzahlen verdoppeln sich erfahrungsgemäß an Silvester“, so die Behörde.
Bei der derzeitigen Auslastung der Kliniken sei zu befürchten, dass aufgrund vermeidbarer, silvestertypischer Verletzungen die Behandlungs- und Bettenkapazitäten soweit belastet werden, dass die Versorgung von kritisch erkrankten oder verletzten Patienten nicht mehr mit ausreichender Sicherheit gewährleistet werden kann.
Böllerverbot in ganz Mittelfranken
Das Böllerverbot gilt in ganz Mittelfranken – in allen Landkreisen sowie den Städten Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist durch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) bereits verboten. An Silvester gilt zudem grundsätzlich eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr.
Niemand darf ohne triftigen Grund die Wohnung verlassen. Da aber Feuerwerkskörper im Internet bestellt werden oder Vorräte aus dem letzten Jahr vorhanden sein können, besteht die Gefahr, dass dennoch Böller oder Raketen vor eigenen Häusern, auf eigenen Balkonen, im eigenen Garten oder bei erlaubten Spaziergängen vor 21 Uhr abgebrannt werden.
Nach übereinstimmender Ansicht aller Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken genügt es deshalb nicht, ein Feuerwerksverbot auf bestimmte Gebiete oder Plätze zu beschränken.
Jugendfeuerwerk bleibt erlaubt
In Allgemeinverfügungen haben deshalb die Behörden entsprechende Regelungen erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch auf Privatgrund verbieten. Das Verbot bezieht sich jedoch ausdrücklich nicht auf Feuerwerk der Kategorie F1, also ganzjährig erhältliche Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk sowie Jugendfeuerwerk.
Glückwunsch an alle „Ökofreaks“, die schon lange dafür kämpfen. Wozu Corona doch alles gut ist?!
Zeigt die oben genannte Auswertung auch, welche Unfälle und wo diese passieren? Sicher nicht beim kontrollierten Abbrennen von Feuerwerk. Bleibt zu hoffen, dass der Frust nicht in (noch mehr) Alkohol ertränkt wird, weil so viele Betten für Komasäufer gibt es in den Nürnberger Kliniken auch nicht. Und die waren jedes Jahr bisher schon gut gefüllt. Wie wäre es denn gleich noch mit einem Alkoholverkaufsverbot? Dann wird dieses Risiko auch minimiert.
Genau, am besten noch das Atmen verbieten. Viele Menschen hyperventilieren um 24 Uhr vor Freude, die müssen dann auch in die Klinik. Schafft doch gleich den Menschen ab. Dann ist Ruhe. Alles zu verbieten bedingt beim Bürger v.a., dass ihm dann eh alles egal ist. Warum ein paar Raketen verbieten aber tatenlos zusehen, wenn tausende die Straßen und Parkplätze in Wintersportorten dicht machen. Ich dacht man darf nur aus besonderen Gründen raus. Aber das wird nicht geahndet. Wehe aber, wenn die Streife zufällig jemanden erwischt, der eine Rakete vom letzten Jahr steigen lässt. Ich habe noch 6 und die steigen am 31.12. um 24h in den fränkischen Himmel!
Völlig unnötig, dieses Verbot.
Es gibt ja auch nirgends was zu kaufen.
Klar das Zeug vom letzten Jahr, aber das wird sich in Grenzen halten. Und online werden auch die Wenigsten was gekauft haben.
Und wer was hat und böllern will, der macht das auch. Man müsste ja inflagranti erwischt werden, alles Andere wird sich schwer beweisen lassen oder niemanden interessieren.
Große Parties wirds ja auch nicht geben, also was solls.
Generell sollte echt mal genau geklärt und vor allem erklärt werden, wer eigentlich was alles wie wo wann und warum verbieten kann. Kann ja nicht sein, dass jetzt sogar schon Kommunen und Landkreise geltendes Recht außer Kraft setzen, wie es ihnen passt, auch wenn die Gründe vielleicht plausibel sind. Da könnte man auch das Autofahren verbieten, weils zu Unfällen führen kann und wir könnten Alkohol verbieten, wegen Alkoholvergiftungen.
Hätte ich noch Feuerwerk, ich würds abfakeln, rein aus Protest.
Das is ne echt miese Entwicklung…
Krankenhäuser sind generell schlecht besetzt, an Feiertagen, Wochenenden und Nachts vermutlich sowieso und noch schlechter. Da könnte man ja, anstatt dieses Problem mal ordentlich zu lösen, einfach noch mehr Verbote erlassen.
Aber zum Glück gibts ja jetzt Impstoffe, die rotten dieses Virus ja aus und „dann isch es endlich vorbei, mit dem Corona“, wie der Grüne da im BW sagt 🤣