Sportrichter: Schlusspfiff kam viel zu früh

HERSBRUCK (kp) — Aufatmen beim 1. FC Hersbruck: Das am letzten Spieltag vor der Winterpause abgebrochene Spiel beim SC 04 Schwabach wird wiederholt. Zu diesem für etliche Beobachter überraschenden Urteil kam das Bezirkssportgericht Mittelfranken unter Vorsitz von Manfred Zimmermann.
„Das Urteil ist für uns natürlich sehr gut“, sagte ein sichtbar erleichterter „Club“-Fußballabteilungsleiter Norbert Pfann der HZ. Wenig verwunderlich, waren sich doch nach dem Abbruch Ende November alle Beobachter einig, dass der FC für das vorzeitige Ende verantwortlich ist und die drei Punkte aus der kurz nach der Pause beim Stand von 1:0 für Hersbruck von Schiedsrichter Christian Klein (TSV Neunkirchen) abgebrochenen Partie an die „04er“ gehen. Und der Verein obendrein eine saftige Geldstrafe bekommen würde...
Doch weit gefehlt: Das Bezirkssportgericht gewann in der mündlichen Verhandlung am 11. Januar den Eindruck, dass die Dinge doch nicht so eindeutig liegen. Klein hatte in seiner Stellungnahme ausgeführt, dass er von Stefan Erhardt und einigen anderen FC-Akteuren im Anschluss an einen aus „Club“-Sicht ungerechtfertigten Elfmeterpfiff massiv bedrängt worden sei. Nachdem er beim Zurückweichen ohne Fremdeinwirkung gestolpert sei, habe er die Partie abgebrochen, weil an eine ordnungsgemäße Fortführung aufgrund der massiven Gefährdung seiner Person nicht mehr zu denken gewesen sei.
Das sahen jetzt die Sportrichter anders, nachdem sie sich die Situation in der 48. Spielminute der Bezirksoberliga-Begegnung von den direkt Beteiligten noch einmal ausführlich hatten schildern lassen. „Subjektiv mag eine Bedrohung vorgelegen haben, objektiv hat sich das für uns aber anders dargestellt“, sagte Zimmermann im Anschluss.
Laut § 39 der Spielordnung muss ein Spielabbruch die absolute Ausnahme sein, wie auch die laufende Rechtssprechung des Verbandssportgerichts unterstreicht. Im aktuellen Fall hätte ein erfahrener Referee wie Klein - immerhin Obmann der Schiedrichtergruppe Erlangen - das Spiel also auch nach seinem Sturz nicht sofort abpfeifen dürfen, sondern zunächst mit geeigneten Mitteln wie einer Spielunterbrechung oder persönlichen Strafen für Entspannung sorgen müssen, argumentierten die drei Sportrichter.
Ein Spielabbruch müsse „ultima ratio“ bleiben, wenn ein Unparteiischer ernsthaft um seine körperliche Unversehrtheit fürchten muss oder bereits angegriffen wurde. Dass dies nicht der Fall gewesen ist, räumte Klein in seiner Stellungnahme sogar selbst ein: Explizit verwies er darin zum Beispiel darauf, dass Erhardt zwar mit geballten Fäusten und sich lautstark beschwerend auf ihn zugerannt sei, ihn aber nicht berührt habe.
Das Verhalten des FC-Verteidigers würdigten die Sportrichter denn auch als unsportlich - zumal er dabei ein „Rudel von zwei bis fünf Mannschaftskollegen“ gegen den Schiedrichter angeführt habe. Die Sperre fiel mit vier Spielen aber vergleichsweise moderat aus, weil Erhardt trotz seines Fehlverhaltens der Spielabbruch nicht anzulasten war.
Die Verantwortlichen des 1. FC Hersbruck, der in der Verhandlung von Hans Hermann, dem gerichtserfahrenen Trainer der zweiten Mannschaft, vertreten wurde, herrschte nach dem Urteil Erleichterung. „Die Sportrichter haben sich intensiv und gewissenhaft bemüht, die Sache zu klären. Dafür gebührt ihnen Dank“, sagt Abteilungsleiter Norbert Pfann. Die Entscheidung sei insbesondere für die Außendarstellung des Vereins sehr wertvoll, weil nun feststehe, das „wir den Abbruch nicht provoziert haben“. Die Sperre für Erhardt sei nachvollziehbar, weil sich der Abwehrspieler in der Situation tatsächlich unsportlich verhalten habe.
Bis 7. Februar können nun alle drei Seiten Berufung einlegen und die Sache so vor das Verbandsgericht bringen. Werner Linhart, stellvertretender Vorsitzender der „04er“, die das Urteil scharf kritisierten, ließ bereits verlauten, alle rechtlichen Mittel ausschöpfen zu wollen.
Das Verfahren gegen Torwart Bernd Homm, der abseits der oben geschilderten Geschehnisse eine Tätlichkeit an dem noch im Strafraum liegenden, gefoulten Stürmer der Schwabacher begangen haben soll, wurde eingestellt. Zwar räumte der Keeper in der Verhandlung ein, dem Gegner einen Schubser gegeben zu haben, dies werteten die Sportrichter jedoch als „kein krass sportwidriges Verhalten“.


Anmerkung hinzufügen