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13.07.10 18:24 Uhr

Proteststurm aus Bullach

Von: Clemens Fischer

Über 100 engagierte Bullacher, viele von ihnen in den zum Markenzeichen gewordenen T-Shirts mit dem Aufdruck „Mitmachdemokrat“, waren zur Bürgerversammlung gekommen.
Günter Beermann vom Bundesverband Windenerige kam mit seinen grundsätzlichen Ausführungen über die Notwendigkeit von Windkraft bei den Bullachern gar nicht gut an. Sie hätten lieber Konkretes zu den geplanten Windrädern vor Ort gehört. Dahinter Bürgermeister Bisping, Bauamtsleiter Zenger, Rechtsanwalt Döbler, Umweltamtsreferentin Pichl, Hauptamtsleiter Sgrai und Windinvestor Kessler.

BULLACH — Lange hatten die Bullacher eine Bürgerversammlung speziell zur Windkraft in ihrem Ortsteil gefordert. Am Montagabend machten sie im Grünen Baum ihrem Ärger ob der „schlechten Informationspolitik der Stadt“ Luft und zeigten überdeutlich, wie ablehnend die Stimmung im Ort gegen fast 200 Meter hohe Windräder zwischen Bullach und Neunhof ist.

Bürgermeister Bisping musste am Ende einräumen, den Protest, den Widerstand im Dorf gegen die Windräder, so nicht erkannt zu haben. Der Laufer Stadtrat muss Ende Juli entscheiden, ob er zwei Bauanträgen seine Zustimmung verweigert und ob die Stadt eigene Grundstücke an den Investor verpachtet. Ob gegen Anlagen überhaupt noch etwas zu machen ist, wenn ein anderer Eigentümer in der Vorbehaltsfläche seinen Grund hergibt, das musste am Ende auch in Bullach offen bleiben.

Gleich zum Auftakt der Versammlung kam es fast zu einem Eklat. Als nämlich Bürgermeister Bisping als seinen ersten Referenten Günter Beermann, einen ausgemachten Windkraft-Lobbyisten, präsentierte und dieser grundsätzlich und schlagwortreich über die Notwendigkeit von Windkraft (Klimawandel und Gletscherschmelze) berichtete. Und den Gegnern St.-Florians-Denke und Fortschrittfeindlichkeit vorwarf. Mit Buh- und Rausrufen reagierten die Bullacher.

„Das lernen doch unsere Kinder in der Schule und das wissen wir doch auch alle selbst“, waren noch die harmlosen Kommentare. Und als Bisping dem Referenten wiederholt zur Seite sprang und um eine Chance für dessen Ausführungen bat, musste er sich von Bürgern selbst vorwerfen lassen, dass er „den gleichen Fehler wie schon bei der Versammlung in der Bertleinaula gemacht hat, und nur die Windkraftbefürworter, nicht aber Kritiker zu Wort kommen lässt.“ Zuvor hatte sich der Bürgermeister gegen eine Aufzeichnung der Bürgerversammlung auf Video ausgesprochen.

Immerhin durfte Beermann dann noch berichten, dass es in vielen Windkraftgemeinden viele zufriedene und stolze Bürger gebe, dass mittelfränkische Windräder tatsächlich mehr Strom produzieren als Anlagen in Hamburg oder, dass man sich an das Gesetz, das den Ausbau regenerativer Energien vorschreibt, halten müsse. Außerdem verstehe er die Aufregung nicht, weil ja die Anlage niemals und niemanden stören oder in seiner Gesundheit beeinflussen dürfen. Und deshalb müssen die Anlagen bei Bullach ja mindestens 600 Meter vom Ort entfernt stehen. Im Übrigen, so habe ein Gericht festgestellt, spiele der Infraschall, das ist Schall unterhalb der Hörschwelle, gar keine Rolle.

Immer wieder hatten zwischendurch Bullacher deutlich gemacht, dass es ihnen ja ausschließlich um den größeren Abstand, ein Idealmaß wäre die zehnfache Nabenhöhe, gehe, um Beeinträchtigungen möglichst zu vermeiden. Dass sie aber niemals grundsätzlich gegen Windkraft seien.

Dann hagelte es Vorwürfe auf Vorwürfe vor allem auf Bürgermeister Bisping, auch als er erläuterte, dass im Jahr 2003 die Bullacher Flächen einstimmig vom Stadtrat als Windkraftstandort für den Regionalplan vorgeschlagen wurden und dass er, Bisping, den Bürgerdialog ernst nehme. Die Dinge und die Zeiten und die Größe der Windräder haben sich geändert, so die Kritik. Entsprechend dürften doch auch Gesetze keine Dogmen sein, sondern unterliegen Veränderungen, so ein Bürger.

„Sie nehmen die Menschen nicht mit“ sagte er an Bisping gewandt. Dieser Widerstand der Bürger, das sei doch ein Signal, das der grüne Bürgermeister aufgreifen müsse, schließlich entstanden doch die Grünen selbst aus einer Bürgerbewegung und außerdem sei er jetzt Mandatsträger. Für unfair hielten es andere Bürger, dass mit Drohungen (Schadenersatz) und Gesetzeslagen Druck ausgeübt werde und dass die, die direkt betroffen sind, eben nicht von Anfang an eingebunden waren. „Sie sind von den Bürgern gewählt worden, Herr Bisping, und nicht von einer Partei. Und deshalb sollten sie ihrer Allianz auch keinen Fraktionszwang auferlegen.“

Von den CSU-Stadträten Felßner und Ochs musste sich Bisping vorhalten lassen, dass schon im März mit der Verpachtung des städtischen Grundstückes Fakten geschaffen werden sollten, noch bevor ein Bürgerdialog begann, bzw. dass Bispings Ausführungen an Ignoranz und nicht mehr zu überbieten gewesen seien und leere Botschaften und Worthülsen das Bild bestimmten.

Bisping wie die Stadträte in der Bürgerversammlung wurden dann aufgefordert, sich auf Bundes- und Landesebene für eine Gesetzesänderung, vor allem für größere Abstände, einzusetzen. Auch damit Behörden und Verwaltungen mehr Planungssicherheit erhalten, wie ein Bullacher sagte. Die derzeit geltende Regelung, so zitierte eine Bürgerin aus einem Schreiben von Minister Söder, lasse nämlich durchaus Spielräume zu, auch ohne Gesetzesänderung. Nicht vorbehaltlos dürfe nur nach den Lärm- und Schattenemissionen gegangen werden, im Einzelfall scheine es durchaus gerechtfertigt, Abstände neu festzulegen. Von einer Verdopplung der Standardabstände von 600 auf mindestens 1200 Meter ist die Rede.

Um Schadenersatzansprüche und die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt, die Anlage zu verhindern, ging es dann im weiteren Verlauf der Versammlung. Dabei betonte der Anwalt der Stadt, Maximilian Döbler, dass jeder Betroffene gegen ein Windrad klagen könne. Und dies durchaus mit Erfolg, wenn beispielsweise der Betrieb einer Enteignung gleichkomme. Wie im Fall des Geflügelbauern am Kohlschlag (Schönberg), der durch Windräder seine Existenz gefährdet sieht. Eine Klage habe auch aufschiebende Wirkung. Allerdings, und auch darauf verwies der Anwalt, die Gemeinde darf nicht Sachwalter ihrer Bürger werden, eine reine Verhinderungsplanung, wie eine Höhenbegrenzung der Windräder, jedenfalls ist nicht zulässig und würde zu Schadenersatzforderungen führen.

Offener Beifall in der Versammlung, als Altbürgermeister und Jurist Rüdiger Pompl zu diesem Punkt das Wort ergriff. Der Einfluss der Stadt sollte doch nicht kleingeredet werden, die Stadt sei nicht hilflos. Für ihn jedenfalls sei in der kommunalpolitischen Betrachtung der Wille der Bürger die erste Maxime, rechtlich müsse sie sich auf bauplanerische Aspekte, vom Ortsbild bis zum Lärm, konzentrieren. Pompl hofft jetzt auf eine Entscheidung im Rat, die den Bullachern gerecht wird.

Fast am Ende der Versammlung räumte Bürgermeister Bisping dann ein, dass er, auch nach der regulären Bürgerversammlung für Bullach, von keinem nennenswerten Widerstand im Ort ausgegangen sei. „So wie jetzt haben wir es nicht vernommen, das kann man uns vorhalten.“ Nach seiner politischen Einschätzung sei die Windkraft sogar gewollt gewesen und deshalb habe er entsprechende Gespräche geführt und Überlegungen angestellt. Überlegungen, die zum Beispiel bei Bürgersolaranlagen bisher immer funktioniert hätten. Am Bürger vorbei hätte das Projekt aber nicht verwirklicht werden sollen.

Dass das Misstrauen gegenüber Stadt und Bürgermeister dennoch groß ist, zeigten die vielen Anträge, vom Verpachtverbot des Stadtgrundstückes bis zur Ablehnung der Vorrangflächen. Fast jede Formulierung wurde nochmals nachgebessert oder von Bürgern präzisiert.




Kommentare

Benjamin Schreiber, Lauf, 13.07.2010 19:08:
Die Stadträte müssen doch erkennen, dass diese Windanlagen nicht machbar sind.
Hr. Bisping muss Einlenken !

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