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24.01.12 15:45 Uhr

Fachgutachten bestätigt Konzentrationszone

Von: Lorenz Märtl

Das Ergebnis der Bewertung der Suchräume im Gutachten Windenergie, das im Auftrag der Stadt Altdorf für die geplante Änderung des Flächennutzungsplans vom TEAM 4 erstellt wurde: weniger geeignet ist das Areal mit der Nummer 4. 3 und 2 wären bedingt geeignet, gut geeignet ist der Bereich 1, nördlich der Autobahn bei Eismannsberg, der nun als Konzentrationszone „Windenergie“ ausgewiesen werden soll. Der Bereich grenzt direkt an die Konzentrationszone Offenhausen an.
Das Ergebnis der Bewertung der Suchräume im Gutachten Windenergie, das im Auftrag der Stadt Altdorf für die geplante Änderung des Flächennutzungsplans vom TEAM 4 erstellt wurde: weniger geeignet ist das Areal mit der Nummer 4. 3 und 2 wären bedingt geeignet, gut geeignet ist der Bereich 1, nördlich der Autobahn bei Eismannsberg, der nun als Konzentrationszone „Windenergie“ ausgewiesen werden soll. Der Bereich grenzt direkt an die Konzentrationszone Offenhausen an.

ALTDORF – Mit der Erstellung eines Fachgutachtens zur Lenkung der Windenergienutzung im Stadtgebiet hat die Stadt Altdorf ihre Bestrebungen, keinen Wildwuchs bei der Windenergienutzung zuzulassen, weiter rechtlich untermauert. Einstimmig fasste der Stadtentwicklungsausschuss nach der Präsentation des Gutachtens durch Guido Bauernschmitt vom TEAM 4 landschafts + ortsplanung Nürnberg den Beschluss, aufgrund des Fachgutachtens den Suchraum 1 (siehe Karte) als Konzentrationszone zur Nutzung der Windenergie im Rahmen des bereits eingeleiteten Bauleitplanverfahrens weiter zu verfolgen und zu sichern, weil dieser Standort nach Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte für eine Konzentrationszonendarstellung für Windenergie am besten geeignet ist.

Letztendlich bestätigte das Gutachten, was die Altdorfer bereits auf den Weg gebracht hatten. Weil deswegen die Frage auftauchte, warum das Gutachten dann überhaupt notwendig war und Eckart Pätzold (Güne) dem Gutachter den Vorwurf machte, er hätte eigentlich nur bereits vorhandeneGutachten und Erhebungen verwendet, betonte Bürgermeister Erich Odörfer, dass erst jetzt absolute Rechtssicherheit gegeben sei. 

Allerdings versagte Pätzold der Festlegung der Konzentrationsfläche seine Zustimmung, weil der Umgriff etwas kleiner als ursprünglich geplant ist. Damit das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung möglichst schnell abgewickelt werden kann, wurde dem Stadtrat auch empfohlen, das Beteiligungsverfahren für Bürger und Fachstellen in die Wege zu leiten.

Mit den Beschlüssen sind die Voraussetzungen geschaffen, dass eine Windenergienutzung im Stadtgebiet nur auf dieser Fläche nördlich von Eismannsberg und sonst nirgends möglich ist. 

Bauernschmitt verwies einleitend auf die im Baugesetzbuch verankerte Privilegierung der Windenergienutzung, was bedeutet, dass ein Genehmigungsanspruch besteht, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Stadt Altdorf weise nach den vorliegenden Erhebungen in weiten Teilen eine hohe Eignung für die Nutzung der Windenergie auf, allerdings hätte die Kommunen die Möglichkeit, über die Bauleitplanung die Möglichkeit der Windenergienutzung in ihrem Gebiet zu steuern.

Dann müsse allerdings die Lenkung der Windenergienutzung durch den Flächennutzungsplan geregelt sein. Dies bedeute die Ausweisung von Konzentrationsflächen und der Ausschluss des restlichen Gemeindegebietes. 

Als Voraussetzungen nannte der Gutachter sowohl ein schlüssiges Konzept als auch eine sachgerechte Abwägung. Deswegen müsse sich das Gutachten über das gesamte Gemeindegebiet erstrecken und das Windpotenzial „angemessen“ berücksichtigt werden.

Als ausschließende Kriterien gelten für Altdorf folgende Abstände: 1000 Meter zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen, 300 Metern zu gewerblichen Bauflächen, 150 Meter zu Verkehrsflächen, 250 Meter zu Hochspannungsfreileitungen, Zonen 1 und 2 von Wasserschutzgebieten, Schutzwälder, Vogelschutzgebiete und Naturschutzgebiete sowie einzelfallbezogene Kulturdenkmale. 

Bei der Bewertung potenzieller Standorte waren die Punkte Windhöffigkeit, Erschließung und Vorbelastung begünstigende Kriterien.

Einschränkend wirkten sich Wohnbebauung, Landschaftsschutzgebiet, Wald mit besonderen Funktionen, Arten- und Biotopschutz, Landschaftsbild und Erholungsnutzung aus. 

Vier Suchräume kamenin die engere Bewertung, wobei sich der Suchraum 1, der sich in etwa mit der vom Stadtrat bereits beschlossenen Fläche deckt, für die Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergie am besten eignet.

Ausschlaggebend waren hier die bestehenden Vorbelastungen sowie die verhältnismäßig geringen Konflikte mit dem Arten- und Landschaftsschutz. Diese Fläche, so der Gutachter, trage zudem auch zur regionalen Bündelung von Windkraftanlagen bei, da sie im Zusammenhang mit dem weiteren geplanten Vorrangebieten (Offenhausen) entlang der BAB 6 zu sehen sei. 

Bauernschmitt empfahl – nachdem die Bündelung von Windkraftanlagen ein entscheidendes Kriterium zur Minderung der Belastungen im Landschaftsraum ist – den Standort, bzw. Suchraum 1 als Konzentrationszone für die Nutzung der Windenergie zu sichern.

Somit bestätigt das Gutachten die bereits getroffenen Überlegungen. Das Gebiet sei mit rund 40 Hektar etwas kleiner, weil auch für den Ortsteil Oberndorf der Gemeinde Offenhausen ein Mindestabstand von 1000 Metern gilt, der bisher nicht berücksichtigt war. Dadurch wird die Fläche etwa zwei Hektar kleiner,.Die Feinabstimmung der Grenzen, so der Gutachter, sei aber Sache der Stadt, die auch eine Mindesthöhe der Windräder festlegen kann. 

Stadtrat Pätzold betonte, dass er keinen Sinn darin sehe, das Gebiet zu verkleinern, wenn Oberndorf von der Offenhausener Konzantrationszone nur 700 Meter entfernt sei, von der Altdorfer aber 900 Meter. Dem widersprach Bürgermeister Odörfer, der bekräftigte, dass der einstimmige Stadtratsbeschluss im Hinblick auf den Mindestabstand von 1000 Meter für alle Ortsteile gelte, egal ob auf Altdorfer oder auf anderem Gemeindegebiet. Zudem wies er die Vorwürfe gegen den Gutachter zurück. Das vorgelegte Gutachten sei in dieser Ausführlichkeit nicht bekannt gewesen.

Für die SPD-Fraktion nannte Ernst Bergmann das Gutachten und das nun vorliegende Konzept „logisch und schlüssig“. Das bisherige Vorgehen werde bestätigt. Auch der Umgriff bleibe in etwa so groß wie geplant. 

„Für mich hat sich das Gutachten gelohnt“, bemerkte für FW/UNA Dr. Peter Wack und für die CSU sah Dr. Johann Peter Pöllot den Wert der Arbeit in der Bestätigung der bisherigen Festlegung und darin, dass das Stadtgebiet flächendeckend untersucht wurde.

In der gleichen Sitzung stimmte der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig dafür, das Planungsbüro TEAM 4 auch mit der Planausarbeitung einschließlich Erstellung der Begründung mit Umweltbericht für die Darstellung der Konzentrationszone für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans zu beauftragen. 

In seiner Februar-Sitzung wird der Stadtrat das Verfahren weiter voranbringen.




Kommentare

Karl Agrikola, Lauf, 24.01.2012 22:54:
@Sepp. Berechtigte Frage
Ja, gibt es. Die Stadt Lauf hatte vor einigen Monaten ein eigenes Windgutachten in Auftrag gegeben.
Es lag auch im Rathaus aus.
Ferner hatten die Parteien Zugang.
Hierzu gibt auch eine Karte in der "die" bzw. das (es gibt nur ein einziges) windhöfigste(n) Gebiet(e) rot eingefärbt (sind) ist.
Ergbnis: Mit Ausnahme der Spitze des Moritzberges, gibt es keinerlei ökologisch sinnnvolle Berechtigung Windräder auf dem weitläufigen Gebiet der Stadt Lauf aufzustellen. Auch nicht in Bullach oder anderswo in einem Vorort.
Sepp Huber, Lauf, 24.01.2012 22:07:
Gibt es so ein Gutachten auch für Bullach, bzw. die Umgebung von Lauf?
Könnte es die Redaktion evt. auch veröffentlichen?
Danke

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