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Sport DB
12.03.10 18:02 Uhr

Rassistische Demütigung vor 1500 Leuten

Von: Der Bote

Henry Onwuzuruike im Trikot des SC.
Henry Onwuzuruike im Trikot des SC.

FEUCHT – Der Regionalliga-Fußballer Henry Onwuzuruike, einst Publikumsliebling beim SC Feucht, stand zum zweiten Mal als Nebenkläger vor der 3. Kleinen Strafkammer des Landgerichtes Schweinfurt. Dort stand die Berufungsverhandlung wegen eines Falles von rassistischer Beleidigung an. Angeklagt: Ein 22 Jahre alter Mann aus einem Bad Neustädter Vorort, der erstinstanzlich im August vorigen Jahres zu fünf Monaten Haft wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt worden war. Sein Opfer war der Nigerianer Onwuzuruike, der mit dem SSV Ulm im Schweinfurter Willy-Sachs-Stadion das Match beim TSV Großbardorf (Endstand 2:2) bestritt.
Auszüge aus dem Urteil: Der Gebäudereiniger soll den dunkelhäutigen Spieler, wann immer der am Ball war oder an der Gegengerade vorbeilief, als „schwarze Sau“, „Bimbo“, Neger“ und „schwarzer Wichser“ mehr als nur in seiner Ehre gekränkt haben. Mit mehrfachen Affengeräuschen und einem Trommeln gegen die nackte Brust soll der Angeklagte Onwuzuruike „das Menschsein abgesprochen“ haben. Selbst nach einer Stadiondurchsage war keine Ruhe. Über Rechtsanwalt Hilmar Lampert, der die Großbardorfer juristisch vertritt und dessen Bruder Andreas wichtigster Funktionär des TSV ist, stellte der Nigerianer Strafanzeige, nachdem durch ein beherztes Eingreifen einer Zuschauerin der Übeltäter ermittelt worden war.
Der ging in die Berufung, was sein verteidigender Rechtsanwalt Jochen Adomat aus Salz bei Bad Neustadt begründen konnte. Denn sein Mandant habe erhebliche Erinnerungslücken an diesem Nachmittag aufweisen müssen, aufgrund eines erheblichen Alkoholgenusses schon ab dem Abend zuvor. In Frage käme deshalb lediglich eine Verurteilung wegen eines fahrlässigen Vollrausches. Das war das Ziel. Die Staatsanwaltschaft beschränkte ihre Berufung auf die Rechtsfolgen, weil das Gesetz bei derartigen Vergehen sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorsieht. Mindestens sechs Monate seien daher angemessen.
Für die vorsitzende Richterin war laut Aktenlage der äußere Sachverhalt klar. Die sachverständige Gerichtsmedizinerin schloss zwar schon bei der zweiten Verhandlung nicht aus, dass der 22-Jährige zum Tatzeitpunkt einen Alkoholanteil im Blut von bis zu 4,76 Promille gehabt haben könnte.
Realistischer sei aber ein Wert um die 2,5 Promille gewesen. Das deshalb, weil er selbst angab, ab Freitagabend zehn Bier, fünf Ouzo, nachts alleine eine Flasche Baccardi und ab dem Morgen weitere Bierchen getrunken zu haben. Konkrete Angaben von Zeugen zum Verhalten des jungen Mannes ließen aber eher vermuten, dass es sich um keinen Vollrausch handelte. Denn er muss sich ganz normal bewegt haben, konnte sogar selbst sein Bier kaufen. Als Ersttäter käme für ihn selbst bei bewilligter eingeschränkter Steuerungsfähigkeit eine Strafe im unteren Drittel (bis zu drei Jahre und neun Monate) in Frage, also auch bis zu einem Jahr und zwei Monaten. Von einer „Demütigung vor 1500 Leuten“ und einer „ganz gravierenden Sache“ sprach die Richterin. Und damit von sogar einer möglichen Strafe am oberen Rand des Rahmens. Selbst eine Verdoppelung der Strafe schien also möglich.
Letztlich war nach einer kurzen Pause die Verhandlung schnell wieder vorbei, das Opfer musste gar nicht mehr gehört werden. Das Urteil des Amtsgerichts hat nun Rechtskraft, weil sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwältin die Berufung zurücknahmen. Zu den fünf Monaten auf Bewährung kommt nun ein ganzer Batzen abwanderndes Geld auf den 22-Jährigen zu, der sich für sein Vergehen nicht entschuldigte. Einerseits 1000 Euro Schmerzensgeld für den rassistisch beleidigten Henry Onwuzuruike, dann die Kosten für die Nebenkläger einschließlich der unnötigen Fahrt von Ulm nach Schweinfurt.
Zu den Honoraren für die Verteidiger gesellen sich später wohl auch noch fast 6000 Euro, die der TSV Großbardorf wegen der Vorkommnisse an den Deutschen Fußball-Bund zahlen musste und die der Verein nun zivilrechtlich beim 22-Jährigen einklagen will. Was auch noch hängen bleibt, ist der dreiste Versuch der Verteidigung, die lauten Affengeräusche mit einem mehrfach wiederholten „U“ damit zu begründen, der Angeklagte habe damit ein Anfeuern von „Ulm“ einleiten wollen. DIRK MEIER




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