Windkraft: 1000 Meter nicht nötig
LAUF — Keine Entfernungs-Ausnahme für Windräder zwischen Bullach und Neunhof. Dies ist grob zusammengefasst der Inhalt eines Briefes des bayerischen Wirtschaftsministers Zeil an die Stadt Lauf.
Bürgermeister Bisping verlas das sehr im Amtsdeutsch gehaltene Schreiben kommentarlos in der letzten Sitzung des Bauausschusses. Der Brief ist eine späte Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Stadt vom Oktober, in der man unter anderem wissen wollte, ob nicht die mehrheitlich im Laufer Stadtrat geforderte Entfernung von 1000 Metern von Windrädern zu Wohngebieten sinnvoll und möglich wäre.
Ist sie nicht, lässt sich aus dem Ministerbrief nun herauslesen. Nach wie vor nämlich, so heißt es, seien die „schalltechnischen Planungshinweise für Windparks“ aus dem Jahr 2006 aktuell. Durch Anwendung dieser Hinweise könne eine „unzulässige Lärmbelästigung der Anwohner ausgeschlossen“ werden. Für allgemeine Wohngebiete werde demnach ein Abstand von 800 Metern „schalltechnisch als unproblematisch erachtet“. Nur bei reinen Wohngebieten kann dieser Abstand auch größer sein.
Allerdings könnte in Einzelfällen aus „sonstigen Gründen“, (etwa eine „optische Bedrängungswirkung“) auch ein größerer Abstand vorgeschrieben werden. Wie auch kleinere Abstände möglich sind, wenn die Abwägung diese Abweichung rechtfertige. Eine reine Verhinderungsplanung durch größere Abstände wäre allerdings nicht rechtmäßig.



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