Votum gegen Windrad

NEUNHOF — 69,7 Prozent der Neunhofer sind gegen eine Windkraftanlage auf dem Galgenberg. Das ist das Resultat einer Befragung, die die Bürgerinitiative gegen ein Windrad in dem Laufer Ortsteil durchgeführt hat. Die Initiatoren klagen über mangelnde politische Unterstützung ihres Anliegens.
Von 621 Wahlberechtigten hätten sich 433 gegen die Pläne eines norddeutschen Investors ausgesprochen, heißt es in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative. „Außerordentlich deutlich“ sei dieses Votum, so Peter Weidner, deren Sprecher, gegenüber der Pegnitz-Zeitung.
Zehn freiwillige Helfer sind am letzten Sonntag durch Neunhof gezogen, um die Befragung durchzuführen. 482 Menschen habe man in ihren Häusern und Wohnungen angetroffen, so Weidner weiter, nur 16 hätten für eine Windkraftanlage plädiert. 33 Neunhofer enthielten sich gegenüber den Vertretern der Bürgerinitiative.
Aus dem Ergebnis leiten diese die Legitimation ab, „für die Mehrheit der Bürgerschaft Neunhofs zu sprechen“. Sie verlangt vom Bürgermeister, der Laufer Verwaltung und dem Stadtrat die „sofortige Einstellung jeglicher Aktivitäten pro Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Neunhofer Galgenberg“.
Das zuständige Landratsamt indes prüft nach eigener Auskunft noch den Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung, den der Investor gestellt hat. Man habe dem Unternehmen die Einwände der Behörde mitgeteilt, so Peter Gronau vom Landratsamt, „nun kann dieses reagieren“.
Der Laufer Bürgermeister hatte erst vor knapp zwei Wochen öffentlich erklärt, dass der Antrag nicht genehmigungsfähig sei. Nichtoffizielle Quellen berichten, dass die vorgesehenen Abstände zu benachbarten Ackerfläcken zu gering seien. Dies will Gronau nicht bestätigen, aber auch nicht dementieren. „Die Vorprüfung unterliegt dem Datenschutz“, sagt er, „der Investor hat genauso Rechte wie die anderen Beteiligten.“ Und was der Laufer Bürgermeister verkünde, sei allein dessen Angelegenheit.
Für die Bürgerinitiative allerdings steht fest, dass der Investor an seinem Vorhaben festhalten und gegebenenfalls einen zweiten Antrag stellen wird. „Wir lassen nicht zu, dass Bürgermeister und einzelne Räte gebetsmühlenartig wiederholen, es seien ihre Hände gebunden“, meinen deren Vertreter. Die Stadt müsse endlich gegenüber dem Landratsamt öffentliche Belange wie etwa den Eingriff ins Landschaftsbild oder die Geräuschentwicklung rechtlich geltend machen – und nicht nur darauf „hinweisen“, wie dies in der Vergangenheit der Fall gewesen sei.
Weidner: „Wir verlangen, dass alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten zur Vermeidung der Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Galgenberg umgesetzt werden.“ Hinter den Kulissen, so der Vorwurf, den die Gegner des Vorhabens äußern, werde im Rathaus gegen ihre Interessen gehandelt.
Dazu passt ein Schreiben aus den Reihen der Laufer Grünen-Fraktion an Landrat Armin Kroder, das der PZ vorliegt. In diesem wird auf die „eindeutige Rechtslage“ im Zusammenhang mit dem Windrad verwiesen. Bei der Stadt Lauf habe man die Anlage für genehmigungsfähig gehalten. Da stelle sich die Frage, „warum das Landratsamt über Monate den Eindruck erweckt hat, dass die Anlage voraussichtlich genehmigt werden müsse und dies nun nicht mehr gelten soll.“



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